Versicherungsbeiträge für Auslandsrenten
Berlin (dpa) - In Deutschland müssen künftig auch für Renten aus
dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt
werden. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wurde am
Donnerstagabend vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Die Regelung
trifft sogenannte Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber
jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wieviel Geld die
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dadurch zusätzlich
erhält, ist unklar. Im Gesetzentwurf ist lediglich von
«geringfügigen Mehreinnahmen» die Rede.
# dpa-Notizblock
## Internet
- [Gesetzentwurf](http://dpaq.de/cVlND)
- [Beschlussempfehlung](http://dpaq.de/ID2xQ)
## Orte
- [Bundestag](Platz der Republik 1, 11011 Berlin)
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