Der Ombudsmann für Versicherungen
Berlin (dpa) - Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine
kostenlose Schlichtungsstelle für Verbraucher. Bei Beschwerden etwa
über vermeintliche Bearbeitungsfehler können sich die Kunden der
angeschlossenen Unternehmen an den Ombudsmann wenden. Dieser
überprüft dann die Entscheidungen der betroffenen Versicherung. War
diese falsch, kann er das Unternehmen zu einer Zahlung von bis zu 10
000 Euro verpflichten. War sie richtig, erklärt er sie dem Kunden.
Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der meisten deutschen
Versicherer. Sie ist als Verein organisiert und soll Streitigkeiten
ohne Gerichtsverfahren beenden. Der Versicherungsombudsmann ist
jeweils fünf Jahre im Amt. Er ist kein Angestellter des Vereins und
auch keinen Weisungen unterworfen. Als Voraussetzung für das Amt
gelten die Befähigung zum Richteramt und Erfahrung mit
Versicherungssachen. Der Ombudsmann wird von mehr als 35 Mitarbeitern
unterstützt, darunter sind über 15 Juristen.
Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen haben einen eigenen
Ombudsmann.
# dpa-Notizblock
## Internet
- [Aufgaben und Zweck der Schlichtungsstelle](http://dpaq.de/ZRFW2)
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