Sterbegeld

Karlsruhe (dpa) - Das Sterbegeld soll den Angehörigen die Kosten
der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen. Bis 2004 zahlten die
Gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines Versicherten Sterbegeld;
dann wurde diese Leistung abgeschafft. Für Beschäftigte im
öffentlichen Dienst wurde das Sterbegeld seit 2002 stufenweise
reduziert, seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt. Für Beamte
wird nach dem Beamtenversorgungsgesetz weiterhin ein Sterbegeld in
Höhe von zwei Monatsbezügen bezahlt. Bei tödlichen Arbeitsunfällen

oder Berufskrankheiten zahlt die gesetzliche Unfallversicherung
Sterbegeld. Auch private Versicherer bieten Verträge an, die ein
Sterbegeld umfassen.

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