Gericht stellt Verfahren gegen Ex-OB Lastovka vorläufig ein
Stralsund (dpa/mv) - Aus Krankheitsgründen hat das Landgericht
Stralsund das Verfahren gegen den früheren Stralsunder
Oberbürgermeister Harald Lastovka wegen Untreue und versuchten
Prozessbetruges vorläufig eingestellt. Wie das Gericht am Montag
mitteilte, kommen ein vom Angeklagten eingereichtes Gutachten wie
auch ein Gerichtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Lastovka nicht
verhandlungsfähig sei. Lastovka soll laut Anklage 15 Reisen zwischen
2004 und 2008 als Dienstfahrten abgerechnet haben, obwohl er diese
nicht als Bürgermeister unternommen hatte. Zudem muss sich Lastovka
wegen seines Handelns im Zusammenhang mit den
Privatisierungsversuchen für die frühere Sparkasse Stralsund
verantworten.
Lastovka war von 1990 bis 2008 Oberbürgermeister. Er war zugleich
Verwaltungsratschef der zuletzt finanziell angeschlagenen Stralsunder
Sparkasse, die 2005 auf Druck der Finanzaufsicht mit der Sparkasse
Vorpommern fusionierte. Lastovka hatte die Privatisierung der
Sparkasse favorisiert.
Vor Gericht verantworten muss sich von Mittwoch an allerdings der
Stralsunder Rechtsanwalt Hans-Jörg Schüler, der eine Anwaltskanzlei
mit der Frau Lastovkas betreibt. Ihm wird ebenfalls versuchter
Prozessbetrug im Zusammenhang mit der Sparkassenfusion vorgeworfen.
Zusammen mit Lastovka soll er eine deutlich zu hoch bemessene
Schadensersatzklage in Höhe von 18,7 Millionen Euro gegen die
früheren Sparkassen-Vorstände angestrengt haben. Die beiden Banker
galten als schärfste Kritiker der von Lastovka angestrebten
Sparkassen-Privatisierung. Durch das lukrative Prozessmandat sei ein
Schaden von mehreren hunderttausend Euro zu Lasten der Sparkasse
entstanden.
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