Freiwillige Kastration von Sextätern

Straßburg (dpa) - Die freiwillige chirurgische Kastration
(Orchiektomie) ist für Straftäter mit abnormem Geschlechtstrieb
gedacht, bei denen die Gefahr schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag
oder Vergewaltigung besteht. Nach Erkenntnissen des
Antifolter-Komitees (CPT) des Europarates kommt sie in Deutschland
sehr selten vor: In den letzten zehn Jahren wurde dieser Eingriff bei
weniger als fünf Sexualstraftätern pro Jahr vorgenommen.

Grundlage ist das Bundesgesetz über die freiwillige Kastration aus
dem Jahr 1969. Nach den Artikeln 2 und 3 kann sich ein Mann auf
eigenen Wunsch und unter streng abgegrenzten Voraussetzungen
chirurgisch kastrieren lassen. Das Verfahren darf nur auf Antrag des
Betroffenen eingeleitet werden, der dabei von Anwälten unterstützt
wird. Der Betroffene muss auch über alternative Behandlungsmethoden
wie die chemische Kastration mit Medikamenten informiert werden.
Gutachter der Ärztekammern müssen den Eingriff befürworten.

Ob damit tatsächlich der Geschlechtstrieb dauerhaft gesenkt werden
kann, ist wissenschaftlich nicht gesichert. Forscher verweisen auf
neue Behandlungsmethoden mit Antiandrogenen und auf verschiedene
Methoden der Psychotherapie, die seit 1969 entwickelt wurden.
Deutschland gehört mit Tschechien zu den wenigen Ländern in Europa,
in denen die freiwillige Kastration gesetzlich erlaubt ist. Wieviele
Länder es genau sind, ist nicht bekannt.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Website CPT auf Deutsch](http://dpaq.de/Z4xR3)

## Orte
- [Europarat](Avenue de l'Europe, F-67075 Straßburg, Frankreich)

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