Die Beschneidung - eine kleine Operation mit großer Bedeutung Von Axel Hofmann und Ulrike von Leszczynski, dpa

Berlin (dpa) - Mit einer Resolution will sich der Bundestag an
diesem Donnerstag dafür stark machen, dass die religiöse Beschneidung
von Jungen auch in Zukunft möglich ist. Doch wie bindend ist eine
solche Resolution? Und warum werden Jungs und Männer überhaupt
beschnitten? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) beantwortet die
wichtigsten Fragen.

Was bedeutet die Beschneidung beim Mann?

Die männliche Beschneidung ist eine der ältesten chirurgischen
Eingriffe weltweit. Dabei wird die Vorhaut entfernt, die die Eichel
des Penis umschließt. Je nach Operationsverfahren geschieht das ganz
(Zirkumzision) oder teilweise (Inzision). Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit 30 Prozent
der Männer beschnitten sind.

Aus welchen Gründen erfolgt eine Beschneidung?

Jüdische Jungen werden bereits am achten Tag nach ihrer Geburt
beschnitten. Das Ritual gilt als Symbol des Bundes, den Gott mit
Abraham schloss. Der Islam übernahm bei seiner Entstehung den Brauch,
der bereits bei den alten Ägyptern bekannt war. Als Zeichen der
Religionszugehörigkeit werden Kinder bis zum Alter von 13 Jahren
beschnitten. Zwei Drittel der beschnittenen Männer weltweit sind nach
WHO-Angaben Moslems.

Mittlerweile gibt es in den USA ebenfalls viele beschnittene
Männer. Hier spielen neben religiösen auch hygienische Gründe eine
große Rolle. So kann sich nach einer Beschneidung kein Talg (Smegma)
mehr hinter der Eichel ansammeln. In Deutschland raten die meisten
Urologen aber nur bei konkreten medizinischen Problemen zur
Beschneidung, wie etwa bei einer Vorhautverengung (Phimose).

Ist der Eingriff gefährlich?

Wie bei jedem operativen Eingriff können auch bei einer
Beschneidung unerwartete Schwierigkeiten auftreten. Die WHO schätzt
die Komplikationen bei Säuglingen geringer ein als bei Jungen oder
jungen Männern. Bei ihnen komme es häufiger zu Blutungen,
Blutergüssen oder Blutvergiftungen.

Welche Bedeutung hätte eine Resolution des Bundestags?

Seit das Kölner Landgericht vor wenigen Wochen die Beschneidung
eines Jungen als Körperverletzung bewertet hatte, verzichten die
Ärzte in Deutschland weitgehend auf derartige Eingriffe. Sie wollen
vermeiden, dass sie sich strafbar machen. Ob die vorgesehene
Bundestags-Resolution an dieser Situation etwas ändert, ist fraglich,
denn ein parlamentarisches Grundsatzbekenntnis zur Beschneidung hat
letztlich nur symbolischen Wert. Für Rechtssicherheit kann nur eine
gesetzliche Regelung sorgen. Damit ist aber frühestens im Herbst zu
rechnen.

Warum dauert die Gesetzgebung so lange?

Die Materie gilt als kompliziert. Zwar herrscht weitgehende
Einigkeit, dass Juden und Muslimen in Deutschland die Beschneidung
ihrer Kinder ermöglicht werden soll. Doch der Teufel steckt im
Detail. Unbedingt verhindert werden soll zum Beispiel, dass mit der
Erlaubnis von religiösen Eingriffen auch die grausame
Genitalverstümmelung von Mädchen legalisiert wird. Unklar ist ferner,
ob im Sinne des Kindeswohls auch die Frage einer Betäubung gesetzlich
geregelt werden sollte.

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