Patienten sollen vollständige Akteneinsicht erhalten
Berlin (dpa) - Patienten in Deutschland sollen künftig eine
vollständige Einsicht in ihre Akten bekommen. Dies zählt zu den
Regelungen, mit denen der Entwurf des schwarz-gelben
Patientenrechtegesetzes im parlamentarischen Verfahren noch
konkretisiert wurde. Vor der für Donnerstagabend geplanten
Schlussabstimmung im Bundestag verteidigte Gesundheitsminister Daniel
Bahr (FDP) die Pläne. «Die Koalition stärkt mit diesem Gesetz die
Patienten», sagte er der Zeitung «Die Welt» (Donnerstag).
Erstmals sollen die Patientenrechte in einem Paragrafenwerk
gebündelt werden. Patienten müssen laut dem Entwurf verständlich und
umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden. Bei
groben Fehlern muss der Arzt beweisen, dass der nachgewiesene Fehler
nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat.
Der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche
Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, kritisierte das Gesetz als
unzulänglich. «Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist
ein Armutszeugnis.» Aus so einem Fonds hätten Patienten Geld bekommen
können, wenn die Klärung nach möglichen Ärztefehlern schwierig ist.
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