Schuldenfalle für säumige Beitragszahler soll entschärft werden
Es ist ein Teufelskreis: Wer seine Beiträge zur Krankenversicherung
nicht bezahlen kann, wird mit horrenden Säumniszuschlägen immer
tiefer in die Schuldenfalle getrieben. Damit soll künftig Schluss
sein.
Berlin (dpa) - Wer aus finanzieller Not seine Beiträge zur
Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann, dem winkt Entlastung.
Um die Betroffenen nicht noch tiefer in die Verschuldung zu treiben,
sollen ihnen Wucherzinsen künftig erspart bleiben. Dazu wird der
Säumniszuschlag von derzeit fünf auf ein Prozent im Monat gesenkt.
Diesen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP)
billigte das Bundeskabinett am Mittwoch. In der Kreide stehen
mehrere hunderttausend Versicherte.
«Wucherzinsen von 60 Prozent im Jahr - das war einfach zu viel»,
begründete Bahr vor der Kabinettssitzung die Neuregelung im
ARD-Morgenmagazin. Bei den gesetzlichen Kassen belaufen sich die
Zahlungsrückstände auf fast 2,2 Milliarden Euro. Für in Rückstand
geratene Privatversicherte ist ein sogenannter Notlagentarif
vorgesehen. Bei ihnen haben sich die Zahlungsrückstände auf
geschätzte 500 Millionen Euro angehäuft.
Das Gesetz bedarf nach Darstellung des Gesundheitsministeriums
nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Problem der Nichtzahler
bekam 2007 mit der Einführung der Versicherungspflicht für alle
Bürger eine neue Dynamik. Vor allem viele kleine Selbstständige
können ihre Beiträge nicht zahlen.
Die Neuregelung soll nach Bahrs Vorstellungen den Betroffenen die
Rückkehr in reguläre Tarife der gesetzlichen oder privaten Kassen
ermöglichen. Bei Versicherten in Notlagen hätten sich aber «so hohe
Beitragsschulden aufgehäuft, dass die oft gar nicht mehr die
Möglichkeit haben, davon runter zu kommen und wieder in ihren
normalen Krankenversicherungsschutz zurückzukehren», sagte der
Minister. Das aber müsse das Ziel sein.
Der Beschluss stieß bei den gesetzlichen Kassen auf ein positives
Echo: «Nun werden die Verhältnisse geradegerückt und wir sind froh,
dass die gesetzliche Vorgabe zu solchen Extremzinsen korrigiert
werden soll», sagte der Sprecher des Kassen-Spitzenverbandes, Florian
Lanz, der dpa. Der Kassen-Branchenführer Barmer GEK gab zu bedenken,
dass durch die geplante Gesetzesänderung «das Hauptproblem der
Bestandsschulden nicht gelöst» werde. Eine Überdramatisierung des
Problems ist nach den Worten eines Sprechers aber Fehl am Platz, da
mehr als 99 Prozent der Kassenmitglieder pünktlich zahlten.
Der Notlagentarif für säumige Privatversicherte sieht vor, dass
die Versicherung nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
aufkommt. Bis zu 25 Prozent der Prämie sollen aus der angesparten
Altersrückstellung des Versicherten bezahlt werden. Dies aber dürfte
die Prämien der Betroffenen im Alter wiederum verteuern.
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