Gericht: Krankenkasse muss notwendiges Fettabsaugen bezahlen

Darmstadt (dpa) - Eine Krankenkasse muss in bestimmten Fällen das
Fettabsaugen in einer Klinik bezahlen. Das gelte zum Beispiel dann,
wenn Menschen krankhaft dick sind und an einem schweren Lipödem
(Häufung von Fettgewebe) leiden, entschied das hessische
Landessozialgericht. Konkret ging es um den Fall einer 29-Jährigen
aus Nordhessen mit einem Oberschenkelumfang von 80 Zentimetern.
Aufgrund des Lipödems könne nur ein Krankenhaus helfen, entschied das
Gericht nach Mitteilung vom Mittwoch. Deshalb müsse die Kasse die
Kosten übernehmen. (AZ L 1 KR 391/12)

Die Krankenkasse hatte sich geweigert zu zahlen. Ein Sozialgericht
hatte die Klage abgewiesen, eine stationäre Behandlung sei nicht
erforderlich. Das Landessozialgericht kam dagegen zu dem Ergebnis,
dass es in diesem Fall nicht anders gehe. Eine Revision wurde nicht
zugelassen.

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