Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen
Celle (dpa/lni) - Frauen mit übermäßigem Haarwuchs im Gesicht
haben keinen Anspruch auf eine Laserbehandlung auf Kassenkosten. Wie
das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, könnten die
Haare auch mit einer Nadelepilation entfernt werden. Die Klägerin
hatte vorgebracht, das alle bisher angewandten Methoden den Haarwuchs
nicht dauerhaft reduziert hätten und das nur mit einer
Laserbehandlung möglich sei. Eine Nadelepilation sei ihr wegen der
Schmerzen nicht zuzumuten. Das sahen die Celler Richter in ihrem am
Donnerstag veröffentlichten Urteil anders und wiesen ihre Klage gegen
die Krankenkasse ab.
Die Laserbehandlung sei eine neue Methode, über deren
therapeutischen Nutzen es noch kein abschließendes Urteil gebe,
urteilte das Gericht. Mit der Nadelepilation stehe eine wirksame
Methode zur Verfügung, die nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen
sei, dass sie langwierig und möglicherweise auch schmerzhaft sei. Die
Berufung wurde nicht zugelassen. (AZ.: L 1 KR 443/11)
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.