(Hintergrund - Chronologie) Der Skandal um die PIP-Brustimplantate (Foto - aktuell, Archiv vom 13.11.)

Paris (dpa) - Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse
(PIP) hat jahrelang Brustimplantate aus billigem Industriesilikon
verkauft. Eine Chronologie des Skandals:

2009 - Chirurgen aus Marseille kritisieren die Reißanfälligkeit der
PIP-Implantate. Die in Frankreich zuständige Behörde Afssaps erhält
einen anonymen Hinweis, PIP könnte illegale Methoden anwenden.
Nachforschungen bestätigen den Verdacht nicht.

März 2010 - Nach neuer Kontrolle nimmt Afssaps die
PIP-Brustimplantate vom Markt. Grund ist die hohe Reißanfälligkeit.
Implantate seien nicht mit dem angegebenen Gel gefüllt. PIP meldet
Konkurs an.

April-Juli 2010 - Frankreichs Justiz ermittelt wegen schweren Betrugs
und Gesundheitsgefährdung. Erste Zivilklagen gehen ein.

September 2010 - Französische Behörden empfehlen Frauen mit
PIP-Implantaten halbjährliche Kontrollen. Bei Verdacht eines Risses
sollen Implantate ersetzt werden.

November 2010 - Eine Opfervereinigung erstattet Anzeige gegen den TÜV
Rheinland, der die PIP-Implantate zertifiziert hat.

Dezember 2011 - Nach dem Krebstod einer Frau mit PIP-Implantaten
leitet die französische Justiz Vorermittlungen wegen des Verdachts
der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung ein. Die Behörden
empfehlen 30 000 französischen Frauen die Entfernung der Implantate,
andere Länder folgen.

Januar 2012 - Der deutsche Chemikalienhändler Brenntag gibt zu,
Silikonöle an PIP geliefert zu haben - nur für die industrielle
Verwendung. Es wird bekannt, dass PIP-Gründer Jean-Claude Mas vor
Ermittlern bereits zugab, Kunden und TÜV betrogen zu haben. Gegen Mas
wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

März 2013 - In Toulon wird eine Zivilklage um 53 Millionen Euro
Schadenersatz von rund 1600 Frauen und sechs Händlern verhandelt. Dem
TÜV Rheinland wird Schlamperei bei der Zertifizierung der Implantate
vorgeworfen. Der Dienstleister sieht sich selbst als Opfer.

März 2013 - Das Landgericht Frankenthal weist die Klage einer Frau
aus Ludwigshafen auf Schmerzensgeld gegen den TÜV-Rheinland aus
Mangel an Beweisen ab.

April 2013 - In Marseille beginnt der Prozess wegen schwerer
Verbrauchertäuschung und Betrugs gegen Mas und vier weitere
PIP-Mitarbeiter. Der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung soll
gegebenenfalls später verhandelt werden.

Mai 2013 - Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Mas,
für die Mitangeklagten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren
Gefängnis. Die Verteidigung will teilweisen Freispruch. Das Urteil
ist für den 10. Dezember angekündigt.

September 2013 - Das Landgericht Nürnberg-Fürth weist eine Klage
gegen den TÜV ab. Das Unternehmen sei vom Hersteller getäuscht
worden.

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