Der Unterschied zwischen Brutto und Netto in der Rente Von Günther Voss, dpa
Der Unterschied zwischen Brutto und Netto kann erheblich sein. Das
gilt auch für die Rente. In den offiziellen Informationsschreiben ist
nur die zu erwartende Brutto-Rente genannt.
Berlin (dpa) - «Die Rente ist sicher», verkündete einstmals
Arbeitsminister Norbert Blüm. Heute würde der Spruch wohl treffender
lauten: Die Rente ist sicher niedriger. Niedriger jedenfalls als die
meisten glauben. Kritiker sprechen von einer «Rentenillusion», die
mit den jährlichen Schreiben an die 31 Millionen Versicherten mit
mindestens fünf Berufsjahren genährt werde. Das Thema ist
kompliziert, Vorwürfe und Kritik sind zum Teil berechtigt, zum Teil
schlicht falsch.
Was steht in den Informationsschreiben der Rentenversicherung?
Es wird ein auf der Basis der bisherigen Beiträge hochgerechneter
Brutto-Betrag ausgewiesen. In der besonders herausgehobenen
«Null-Variante» sind keinerlei Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
Damit wird also nichts schöngerechnet. Dass von dem Brutto-Betrag
noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen werden, in
vielen Fällen auch noch Steuern: Darauf wird in dem Schreiben
pauschal hingewiesen.
Was steht nicht in der Renteninformation?
Die zu erwartenden Abzüge. Diese hängen allerdings von der
individuellen Einkommenssituation des Versicherten im Ruhestand ab.
Dabei spielt eine Rolle, ob zur gesetzlichen Rente noch eine
betriebliche oder private Altersvorsorge kommen, vielleicht auch noch
Miet- oder Zinseinnahmen. Da die Rentenversicherung diese
persönlichen Angaben nicht kennt, kann sie auch keine auf den
Einzelfall bezogene Nettorente berechnen.
Was macht die Berechnung der Abzüge so schwer?
Niemand kann sagen, wie hoch die Beiträge zur Kranken- oder
Pflegeversicherung in 10 oder 20 Jahren sind. Fest stehen nur die
derzeit gültigen Sätze: 8,2 Prozent von der Rente gehen an die
Kranken- und 2,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Bei einer
Bruttorente von 1200 Euro sind das 123 Euro.
Was ist mit der Steuerbelastung?
Renten werden seit 2005 ähnlich wie Pensionen nachgelagert besteuert
- allerdings nur über dem steuerfreien Grundfreibetrag von (derzeit)
8130 Euro für Singles. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt
derzeit schrittweise: Von 50 Prozent im Startjahr 2005 bis auf 100
Prozent im Jahr 2040. Aktuell steuerpflichtig sind 66 Prozent der
Rente. Bei einem Neurentner von 2005 ist - nach Abzug aller
Werbungskosten und steuerlichen Pauschalen - eine Monatsrente von
immerhin 1307 Euro steuerfrei. Im Gegenzug zum steigenden
Steueranteil der Rente können zunehmend die Vorsorgeaufwendungen von
der Steuerschuld abgesetzt werden. Dies führt an dieser Stelle also
zu einer Entlastung.
Wenn alles so schwer ist: Warum sind Kritiker dennoch unzufrieden?
Unbehagen gibt es darüber, dass die Rentenversicherung - bei allem
Verständnis für die schwierige Berechnung - die Bruttobelastung nur
nur so pauschal erwähnt, das sich Versicherte nicht einmal im Ansatz
die möglichen Abzüge vorstellen können. Berechnungen des Berliner
Steuerexperten Frank Hechtner («Bild»-Zeitung/Donnerstag) geben dafür
wenigstens Anhaltspunkte. Danach lassen die zu erwartenden Abzüge
etwa eine Rente von heute hochgerechnet brutto 1600 Euro auf netto
1400 Euro im Jahr 2014 und auf 1266 Euro 2040 schrumpfen.
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