Mädchen stirbt nach Operation - Narkosearzt zu Geldstrafe verurteilt Von Andreas Hummel, dpa

Die kleine Lina könnte noch leben. Doch nach ihrer Operation an den
Polypen im September 2010 ging vieles schief. Deswegen wurde ihr Arzt
nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Gera (dpa) - Für den Tod eines zwei Jahre alten Mädchens nach
einer Routine-Operation hat das Landgericht Gera einen Narkosearzt zu
einer Geldstrafe von 11 700 Euro verurteilt. Die Richter attestierten
dem 55-Jährigen gleich drei Behandlungsfehler und sprachen ihn der
fahrlässigen Tötung für schuldig.

Das Kind hatte 2010 nach der ambulanten Operation einen akuten
Sauerstoffmangel erlitten, der zunächst unbemerkt blieb. Es starb
drei Tage später an schwersten Hirnschäden. «Wenn es zeitnah in eine

Klinik gebracht worden wäre, hätten solch schwere Folgen vermieden
werden können», sagte der Vorsitzende Richter, Martin Giebel, in der
Urteilsbegründung.

Die kleine Lina war an jenem 27. September 2010 vormittags von
ihrer Mutter in die Geraer HNO-Praxis in Thüringen gebracht worden.
Dort wurden ihr die Polypen entfernt - ein Eingriff, der in etwa 20
Minuten erledigt war. Doch danach lief einiges schief. Als das
Mädchen kurz nach der OP abrupt erwachte, verabreichte ihr der
Anästhesist Schmerzmittel.

Als es in den folgenden Stunden seelenruhig schlief, versäumte er
nach Auffassung der Richter, den Zustand der Zweijährigen - etwa den
Sauerstoffgehalt im Blut - zu überwachen. Erst als er sie am späteren
Nachmittag aufwecken wollte und sie nicht reagierte, habe er den
Sauerstoffmangel bemerkt: Das Kind war da seiner Aussage zufolge
schon sehr schlaff und gräulich im Gesicht.

Auch als der Arzt die genaue Ursache nicht fand, ließ er noch
Stunden verstreichen, bis das Kind in die Jenaer Intensivmedizin
gebracht wurde. Einen schlüssigen Grund habe er dafür vor Gericht
nicht geliefert, konstatierte Giebel. Auf dem Weg in die Klinik hatte
die kleine Lina bereits reanimiert werden müssen. Trotz Notoperation
konnten ihr die Ärzte in Jena nicht mehr helfen.

Das Verhalten des Arztes habe letztlich zum Tod der kleinen Lina
geführt, erklärte Giebel. Allerdings hielten ihm die Richter zugute,
dass seine Reputation bisher tadellos sei und er den Tod des Mädchens
im Prozess bedauert hatte. Dabei hatte er unter anderem gesagt, er
habe zeitweise sogar daran gedacht, seinen Beruf aufzugeben.

Der Mediziner arbeitet bis heute als Notarzt und niedergelassener
Anästhesist. Möglicherweise drohen ihm nun aber berufsrechtliche
Sanktionen seitens der Ärztekammer. Das Geraer Urteil müsse jedoch
erst geprüft werden, ob dazu Anlass bestehe, sagte eine Sprecherin
der Kammer.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr
und vier Monaten sowie Schmerzensgeld für die Eltern in Höhe von 7500
Euro gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen einen
ursprünglich mitangeklagten HNO-Arzt war am Dienstag eingestellt
worden, weil die Verantwortung nach der OP bei dem Anästhesisten lag.

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