Patientenverfügung
Dortmund (dpa) - Patientenverfügungen sind seit 2009 gesetzlich
geregelt. Sie gelten für den Fall, dass sich der Verfasser selbst
nicht mehr äußern kann. Er legt schriftlich fest, welche Behandlungen
gewünscht sind und worauf verzichtet werden soll. Für Ärzte,
Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer ist die Verfügung bindend.
Der Verfasser regelt, was zum Beispiel bei Organversagen,
Gehirnschädigung, Demenz oder im Wachkoma erfolgen soll. So kann etwa
auf eine Dauerbeatmung nach einem schweren Schlaganfall verzichtet
werden oder bei schwerer Demenz auf eine Magensonde. Für den
Sterbeprozess kann eine palliative Therapie, also zur Linderung der
Symptome, eingefordert werden. Auch die Bereitschaft zur Organspende
kann geregelt werden.
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