Note Sechs: Negative Internetbewertung für Zahnarzt vor BGH
Ein Patient war so unzufrieden mit seinem Zahnarzt, dass er ihm auf
dem Bewertungsportal Jameda eine Sechs gab. Der Arzt will, dass die
Plattform den Eintrag löscht und der BGH muss klären, ob das geht.
Karlsruhe (dpa) - Die negative Bewertung eines Zahnarztes im
Internetportal Jameda beschäftigt seit Dienstag den Bundesgerichtshof
(BGH). Ein offenbar unzufriedener Patient hatte dem Arzt anonym unter
den Punkten «Behandlung», «Aufklärung» und «Vertrauensverhält
nis»
jeweils die Schulnote Sechs gegeben. Die Richter müssen klären, ob
der Dentist die Entfernung des Eintrags verlangen kann und ob er
Daten über den Nutzer erhalten darf. Ein Urteilstermin wird für
Januar erwartet. (Az.: VI ZR 34/15)
Der Nutzer hatte 2013 angegeben, er könne den Arzt nicht empfehlen
und mit einer Durchschnittsnote von 4,8 bewertet. Für den Punkt
«Genommene Zeit» gab es die Note Zwei, für «Freundlichkeit» die N
ote
Vier.
Der Arzt sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und
verlangte von dem Portal die Entfernung des Eintrags. Dem kam Jameda
zunächst nach, stellte die Bewertung nach einer Prüfung jedoch wieder
ins Netz. Der Arzt will nun einen Nachweis dafür, dass der Patient
tatsächlich bei ihm war.
Der BGH muss daher klären, ob und wenn ja auf welche Weise Jameda
den Besuch des Nutzers beim Arzt beweisen muss. Denkbar wäre dies
etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweise von
Terminvereinbarungen, sagte etwa der Vorsitzende BGH-Richter Gregor
Galke in Karlsruhe.
Jameda will aus Rücksicht auf seine Nutzer gar keine Belege
herausgeben. «Solche Nachweise können Rückschlüsse auf den Patien
ten
ermöglichen», sagte Florian Weiß von Jameda in Karlsruhe. Und sei
n
Anwalt fragte, welchen Nutzen die Daten für den Arzt eigentlich
hätten. Nach Angaben von Jameda suchen monatlich mehr als fünf
Millionen Patienten auf der Plattform nach einem Arzt.
Ein Mediziner müsse sich rechtlich gegen derartige Bewertungen wehren
können, sagte der Anwalt des Arztes. Zwar müsse sich jedermann
berufliche Kritik gefallen lassen. Aber eine so negative Benotung
könne «von einschneidender Bedeutung» für den weiteren
beruflichen Erfolg des Betroffenen sein.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.