BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

Karlsruhe (dpa) - Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten,
ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in
Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Karlsruher Richter bestätigten
eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der
solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft
hat. Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem
deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie
werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am
Mundstück wird eine Flüssigkeit («Liquid») vernebelt und inhaliert.


Nun stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis
ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter
Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind. Das am Montag
veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember. (Az. 2 StR 525/13)

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