EuGH bestätigt Gruselfotos und Aus für Menthol-Zigaretten

Dürfen Mentholzigaretten verboten werden? Sind strengere
Werbeauflagen für E-Zigaretten zulässig? Dazu hat der Europäische
Gerichtshof eindeutige Entscheidungen getroffen.

Luxemburg (dpa) - Schockfotos und Warnhinweise auf der
Zigarettenschachtel sind laut Europäischem Gerichtshof (EuGH)
rechtens. Die Richter lehnten am Mittwoch in Luxemburg mehrere Klagen
gegen die EU-Tabakrichtlinie ab. Sowohl das geplante Verbot von
Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten
seien rechtmäßig, urteilten sie (Rechtssachen C-358/14, C-477/14,
C-547/14).

Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere
Vorschriften für Tabakprodukte geklagt. Es ging dabei unter anderem
um das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten, Werbebeschränkungen
für elektronische Zigaretten und die Umsetzung der 2014
ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht.

Das oberste Gericht der EU bestätigte in seinen Urteilen, dass die
geplante Regelung zulässig sei, Aromen, die den Tabakgeschmack
überdeckten, vom Markt verschwinden zu lassen. Die Richter wiesen
darauf hin, dass Produkte wie Mentholzigaretten mit «angenehmem
Aroma» das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen sollten.
Die EU-Gesetzgeber seien daher befugt gewesen, zur Eindämmung des
Tabakkonsums diese Produkte zu verbieten.

Vom Verbot betroffen sind Aromastoffe oder technische Merkmale, die
Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern.
Damit sollen die Zahl der Raucher verringert und vor allem die
Gesundheit junger Menschen besser geschützt werden.

Bei den beschlossenen Schockbildern und Warnhinweisen auf
Zigarettenschachtel habe der Gesetzgeber zudem «nicht die Grenzen
dessen überschritten, was geeignet und erforderlich» sei. Die Fotos
und Hinweise müssen künftig zwei Drittel der Verpackung bedecken.

Der EuGH erklärte auch Sonderregeln für elektronische Zigaretten für

rechtens. So sollen in Zukunft für E-Zigaretten weitgehend die
gleichen Werbebeschränkungen gelten wie für andere Tabakerzeugnisse.

Die EU-Richtlinie muss bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt
werden. Allerdings gibt es eine längere Übergangsphase, damit
Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können. Für sämt
liche
Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent beträgt die

Auslaufphase vier Jahre. Mentholzigaretten können so praktisch noch
bis Mai 2020 erworben werden. Nach Schätzungen sterben jedes Jahr in
der EU 700 000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

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