Patienten werden künftig nach Klinikaufenthalt besser versorgt Von Ruppert Mayr, dpa
Eine schwere OP überstanden und jetzt nach Hause. Aber wie muss die
Wunde versorgt werden? Welche Therapie ist nötig? Häufig wird der
Patient ohne Anleitung quasi auf die Straße gesetzt.
Berlin (dpa) - Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn
sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden.
Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen
mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen
nötig sind. Vom 1. Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen
für ein «strukturiertes Entlassmanagement» nach einem
Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) mitteilte.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes,
Johann-Magnus von Stackelberg, sagte der Deutschen Presse-Agentur:
«Bei dem neuen verbindlichen Entlassmanagement zeigt sich, wie gut es
für die Patienten ist, wenn alle in der Versorgungskette Hand in Hand
arbeiten.» Das Entlassmanagement war lange in der Kritik, weil die
Übergänge nicht gut geregelt waren und die Zusammenarbeit zwischen
den beiden Sektoren, Krankenhaus und behandelndem Kassenarzt, nicht
richtig funktionierten.
Wenn Patienten etwa zum Wochenende entlassen wurden, war es ihnen oft
nicht mehr möglich, wie vorgeschrieben, eine Krankschreibung von
einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter
Umständen der Versicherungsschutz aufgehoben war. Auch standen aus
der Klinik entlassene Patienten vor allem auf dem Land häufig vor dem
Problem, wie sie in ihrem Zustand an die nötigen Medikamente kommen
konnten.
Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung
im Entlassmanagement bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und
Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen
Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die
Arbeitsunfähigkeit feststellen. Für Verordnungen gelten die gleichen
Maßstäbe wie bei niedergelassenen Ärzten. Auf einer Verordnung werde
künftig nicht nur zu erkennen sein, in welchem Krankenhaus sie
ausgestellt wurde, sondern auch durch welchen Arzt, so der
GKV-Spitzenverband. Dazu soll für alle Klinikärzte bis Anfang 2019
eine persönliche Arztnummer eingeführt werden.
Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Der
voraussichtliche Bedarf für die Anschlussversorgung wird anhand
schriftlicher Standards durch ein Krankenhaus-Team mehrerer
medizinischer Fachrichtungen festgestellt. Anschlussmaßnahmen sollten
frühzeitig eingeleitet und der weiter behandelnde Arzt
beziehungsweise die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig
informiert werden. Für das Entlassmanagement und die damit verbundene
Informationsübermittlung holt das Krankenhaus das schriftliche
Einverständnis der Patienten ein.
Eine Verbesserung des Entlassmanagements und damit die Schließung der
Versorgungslücken war im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz von
2015 festgeschrieben worden. Die zuständigen Organisationen der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben nun verabredet, wie dies
in der Praxis umgesetzt werden soll.
Seit der Abrechnung von Behandlungen im Krankenhaus nach
Fallpauschalen, den Diagnosis Related Groups (DRG), steigen die
Kosten einer Klinik mit der Länge der Verweildauer eines Patienten.
Es besteht also ein Anreiz, Patienten so früh wie möglich zu
entlassen. Die durchschnittliche Verweildauer hat sich laut
AOK-Bundesverband denn auch seit 1992 fast halbiert: von 13,3 Tagen
auf 7,5 Tage in 2013, Tendenz weiter fallend. Und je kürzer die
Verweildauer wird, umso wichtiger wird für den Patienten ein gutes
Entlassmanagement.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.