Kasse muss keine Laser-Epilation bei stark behaarten Beinen zahlen

Celle (dpa) - Selbst bei starker Beinbehaarung muss die Krankenkasse
nicht die Kosten für eine Laser-Enthaarung bezahlen. Auch bei
Jugendlichen bestehe kein Anspruch auf eine Kostenübernahme,
entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit einem
Urteil vom Montag. Geklagt hatten zwei Geschwister aus Bremen, die
unter ausgeprägtem Haarwuchs an den Beinen litten, eine 17-Jährige
und ihr ein Jahr jüngerer Bruder. Ihnen hatte die Kasse erklärt, dass
nur im Einzelfall die Kosten für eine Enthaarung von Gesicht und
Händen übernommen werden (Az: L 4 KR 457/16).

Dem hielten die Geschwister entgegen, dass sie sehr unter ihrem
Aussehen litten. Die Schwester sei deshalb in psychotherapeutischer
Behandlung. Beim Schulsport und beim Schwimmen könne nicht auf lange
Kleidung verwiesen werden. Beide wollten im Sommer kurze Kleidung
tragen - die Schwester gerne auch Miniröcke -, und eine einfache
Rasur oder Enthaarungscremes vertrügen sie nicht.

Das Gericht in Celle bestätigte die Sichtweise der Krankenkasse. Der
Leistungskatalog der Kassen sehe eine Laser-Epilation nicht vor, es
gebe keine positive Empfehlung zu einem therapeutischen Nutzen.
Insofern habe das Gericht auch die Frage offenlassen können, ob eine
starke Beinbehaarung als Krankheit im Rechtssinne anzusehen sei.

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