Masernimpfpflicht tritt in Kraft - was sich jetzt ändert Von Jörg Ratzsch, dpa
Berlin (dpa) - Ab dem 1. März gilt in Deutschland eine Impfpflicht
gegen Masern. Nicht nur Kinder, auch einige Erwachsenengruppen müssen
nachweisen, dass sie immun gegen die Krankheit sind. Die Regelungen
im Einzelnen:
Was gilt für Kinder?
Die Impfpflicht gilt für so gut wie alle - ausgenommen sind Kinder
unter einem Jahr. Bei Neueintritt in Kita oder Schule müssen die
Eltern ab dem 1. März vorweisen, dass der Nachwuchs geimpft ist. In
der Regel reicht die Vorlage des Impfausweises. Für die Kontrolle
zuständig ist die Schul- oder Kita-Leitung. Für Kinder, die schon in
einer Einrichtung oder in der Schule sind, muss der Impfnachweis bis
spätestens 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Möglich ist auch ein
ärztliches Attest, das entweder belegt, dass das Kind die Masern
schon hatte und damit immun ist. Oder dass eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Was passiert Eltern, die ihr Kind nicht impfen lassen wollen?
Dann wird der Nachwuchs nicht in der Kita aufgenommen, anderenfalls
droht der Kita-Leitung ein Bußgeld. In der Schule sieht es anders
aus: Da in Deutschland Schulpflicht gilt, können ungeimpfte Kinder
nicht ausgeschlossen werden. Es können aber hohe Bußgelder bis zu
2500 Euro gegen die Eltern verhängt werden, wenn sie der Impfpflicht
für die Kinder nicht nachkommen. Die Schulen müssen solche Fälle an
das örtliche Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen
entscheidet.
Für welche Erwachsenen gilt die Impfpflicht?
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und
für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen
«Gemeinschaftseinrichtungen». Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl-
und Flüchtlingsunterkünfte. Auch die Bewohner solcher Einrichtungen
müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. Auch
hier gilt die Übergangsfrist bis Juli 2021. Ausgenommen von der
Impfpflicht sind vor 1970 Geborene, da sie nach Angaben des
Robert-Koch-Instituts (RKI) als größtenteils immun gelten, weil sie
die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben. Eine Impfung
wurde erst in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik auf
freiwilliger Basis eingeführt, in der DDR bestand seit 1970
Impfpflicht gegen Masern.
Wie lässt sich denn nachweisen, dass man Masern schon hatte? Und was
ist, wenn der Impfausweis weg ist?
In beiden Fällen hilft ein ärztliches Attest: Der Arzt hat entweder
in der Patientenakte vermerkt, dass ein Patient schon einmal Masern
hatte und kann das bescheinigen. Auch über einen Bluttest kann
Immunität nachgewiesen und anschließend bescheinigt werden. Sind
Antikörper vorhanden, hatte man entweder schon Masern oder ist
bereits geimpft.
Was ist, wenn Betroffene wiederholt der Aufforderung zum Impfen nicht
nachkommen und Bußgelder keine Wirkung zeigen? Wird dann
zwangsgeimpft?
Nein. «Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht», heißt es
vom Bundesgesundheitsministerium.
Manche haben Angst, von der Impfung krank zu werden. Was ist da dran?
Eine Masern-Impfung enthält einen Lebendimpfstoff, der eine
abgeschwächte Variante des Erregers enthält. Dieser könne sich
begrenzt vermehren, die Masern selbst aber nicht mehr auslösen, sagt
Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts. Bei der Impfung
gegen die Masern zeigten etwa 5 bis 15 Prozent der Geimpften
besonders nach der ersten Masern-Immunisierung eine Reaktion mit
mäßigem Fieber, flüchtigem Ausschlag und Symptomen im Bereich der
Atemwege, gelegentlich begleitet von einem maserntypischen Ausschlag.
Meist passiere das in der zweiten Woche nach der Impfung. Diese
Reaktion wird als «Impfmasern» bezeichnet. Diese seien aber nicht
ansteckend und verursachten nur milde Symptome, die von selbst
abklingen.
Wer geimpft wird, wird doch aber nicht nur gegen Masern geimpft?
Das ist richtig. Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland
nach Behördenangaben aktuell nur sogenannte Kombinationsimpfstoffe
zur Verfügung. Es wird also bei der Masernimpfung gleichzeitig immer
auch gegen andere Krankheiten geimpft. Es gibt entweder die
Dreifachimpfung «Mumps-Masern-Röteln» oder die Vierfachimpfung
«Mumps-Masern-Röteln-Varizellen». Nach Angaben des
Bundesgesundheitsministeriums wird dies von der Ständigen
Impfkommission empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern
gering zu halten. Ein Kombinationsimpfstoff gelte insgesamt als nicht
schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff.
Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu
Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten
kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern
sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1000
Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst
nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE - wer
im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.
Wie viele Menschen haben sich in Deutschland in diesem Jahr mit
Masern infiziert?
Die neusten Zahlen des Robert-Koch-Instituts stammen von Mitte
Februar. Demnach zählt das Institut für die ersten fünf Wochen des
Jahres 15 neue Fälle. Die meisten davon kommen aus Baden-Württemberg.
Im gleichen Zeitraum 2019 waren es noch 102 Infizierte.
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