Masernimpfpflicht: Wen es betrifft und was das Gesetz bedeutet
Auch in NRW gilt ab diesem Sonntag eine Impfpflicht gegen Masern.
Damit soll die Krankheit eliminiert werden. Impfmuffeln drohen
Bußgelder - aber keine Zwangsimpfungen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Seit dem 1. März gilt auch in
Nordrhein-Westfalen eine Masernimpfpflicht. Nicht nur für Schulen und
Kitas bedeutet das Neuerungen. Was die Regelung mit sich bringt:
Was ist das Masernschutzgesetz?
Das Masernschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass Kinder und
Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen eine Masernimpfung vorweisen
müssen. Das Gesetz soll laut dem Bundesgesundheitsministerium dazu
beitragen, eine höhere Impfquote zu erreichen. «95 Prozent der
Bevölkerung müssen geimpft sein, um langfristig die Masern zu
eliminieren», teilte das Gesundheitsministerium NRW mit.
Wie ist die Situation in Nordrhein-Westfalen?
Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts waren im Jahr 2016 rund 79
Prozent der Zweijährigen in Nordrhein-Westfalen gegen Masern geimpft.
Deutschlandweit waren es knapp 74 Prozent. 2019 sind in NRW 135
Menschen an Masern erkrankt.
Wer muss die Impfung nachweisen?
Neben Schülern und Kindergartenkindern müssen auch Erzieher, Lehrer,
Tagespflegepersonen und medizinisches Personal nachweisen, dass sie
gegen Masern geimpft sind. Auch Asylbewerber und Geflüchtete sowie
Beschäftigte in den Einrichtungen müssen den Nachweis erbringen.
Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr. Es gibt aber eine
Übergangsfrist für diejenigen, die bereits jetzt in den
jeweiligen Einrichtungen angemeldet sind oder dort arbeiten. Sie
müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 nachreichen.
Was passiert, wenn Schul- und Kitakinder die Impfung nicht
nachweisen?
Kinder, die keinen Nachweis erbringen, dürfen in
Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreut werden. In der Kita bedeutet
das: Ungeimpfter Nachwuchs wird nicht in der Kita aufgenommen. Anders
ist das bei Schülern: «Es gibt kein schulisches Betretungsverbot»,
teilte das Schulministerium in NRW mit - sprich: Die Schulpflicht
steht über der Impfpflicht. Die Schüler müssen erscheinen. Wenn bis
zum 31. Juli 2021 in den Schulen keine Nachweise über den
Masernschutz vorgelegt wurden, müsse diese das allerdings auch
melden. Eine Zwangsimpfung komme aber in keinem Fall in Betracht,
teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Wer kontrolliert die Impfpflicht?
Kontrolliert wird die Impfpflicht durch die Leitung der jeweiligen
Einrichtung vor Ort. Ist etwa ein Schulkind nicht geimpft, muss die
Schule das dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Das wiederum
entscheidet über das weitere Vorgehen. Gewerkschaften fürchten eine
große Mehrbelastung besonders für Schulen und Kitas.
Wie sollen Betroffene die Impfung nachweisen?
Laut Bundesgesundheitsministerium kann der Nachweis durch den
Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder - wenn Menschen
schon einmal an Masern erkrankt sind - ein ärztliches Attest erbracht
werden. Möglich ist auch ein ärztliches Attest, das entweder belegt,
dass das Kind die Masern schon hatte und damit immun ist. Oder dass
eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Welche Sanktionen drohen?
Wenn sich Eltern weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, kann das
Gesundheitsamt beispielsweise zu einem Beratungsgespräch einladen. Im
äußersten Fall müssen Menschen, die ihre Impfung nicht nachweisen,
mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Bei Kindern richtet
sich dieses Bußgeld gegen die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die
Geldbuße kann laut Bundesgesundheitsministerium auch gegen die
Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte
Kinder zulassen. Für Lehrer hat es drastischere Konsequenzen. Laut
NRW-Schulministerium dürfen sie nicht mehr in der Schule arbeiten,
wenn nach der Übergangsfrist kein Impfschutz oder Attest vorliegt.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.