Alltag mit Coronavirus: Hände waschen und keine Panik

Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Panik ist keine gute Antwort auf das neue
Coronavirus. Sinnvoller ist es, informiert zu bleiben, um weder das
Notruf-, noch das Gesundheitssystem ohne Grund zu überlasten. Fragen
und Antworten:

Muss ich bei einem leichtem Schnupfen sofort zum Arzt und einen Test
machen lassen?

Eher nicht. Wer keine direkten Kontakte zu bereits bekannten
Infizierten hatte und auch nicht aus einem Land mit hohen Fallzahlen
zurückkommt, sollte sich vor einem Arztbesuch lieber bei der Hotline
der Berliner Gesundheitsverwaltung unter der Telefonnummer 030
90282828 beraten lassen. Bitte keine Notrufnummern wählen oder
unangemeldet zum Arzt gehen. Ganz ohne Symptome als reine
Vorsichtsmaßnahme macht der Rachenabstrich-Test ohnehin keinen Sinn.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium rät zudem, sich telefonisch
an den Hausarzt zu wenden. Wenn die Praxis zu hat, hilft der
ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suche nach einer Praxis in der
Nähe: 116 117. Internet: www.116117.de

Wie ansteckend ist das neue Coronavirus?

Ein Wert, wie viele andere Menschen ein Infizierter im Mittel
ansteckt, lässt sich noch nicht gesichert angeben. Es gebe Hinweise,
dass ein Infizierter im Mittel drei weitere Menschen anstecke -
dieser Wert sei aber mit großen Unsicherheiten behaftet, sagt der
Charité-Virologe Christian Drosten.

Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse auf jeden Fall den Test?

Nein. Die Abrechnung ist nach Angaben der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlin bisher nur möglich, wenn Menschen mit akuten
Atemwegsproblemen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder
innerhalb der vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet wie zum
Beispiel Norditalien waren.

Was hilft zur Zeit am besten gegen das neue Virus?

Zum Schutz empfehlen Experten vor allem gewöhnliche Hygienemaßnahmen:
regelmäßiges Händewaschen, Desinfektionsmittel und Abstand zu
Erkrankten. Helfen kann es auch, Umarmungen und Händeschütteln
einzuschränken und von vielen Menschen berührte Oberflächen wie
Türklinken, Haltegriffe und Aufzugknöpfe nicht direkt zu berühren.
Beim Aufenthalt in öffentlichen Räumen sollte man das Berühren der
Nasenschleimhäute und das Reiben der Augen vermeiden. Den Nutzen von
normalen Atemmasken schätzen Experten dagegen als eher gering ein.

Was heißt Kontaktperson?

Ist ein Ansteckungsfall bestätigt, werden so genannte Kontaktpersonen
ausfindig gemacht. Das sind Menschen aus dem Umfeld des Infizierten,
die sich theoretisch angesteckt haben könnten. Das Robert
Koch-Institut unterteilt sie in Kategorien: Kontaktpersonen der
Kategorie I sind unter anderem Menschen, die in direkten Kontakt mit
Körperflüssigkeiten des infizierten Menschen gekommen sind -
beispielsweise beim Küssen oder durch Anhusten. Bei ihnen besteht ein
höheres Infektionsrisiko. Kontaktpersonen der Kategorie II haben sich
beispielsweise im selben Raum wie der Infizierte aufgehalten, jedoch
keinen längeren Gesprächskontakt gehabt. In die Kategorie III fällt
medizinisches Personal, das dem Infizierten näher als zwei Meter
gekommen ist, dabei aber adäquate Schutzkleidung getragen hat.

Was darf der Staat als Vorsichtsmaßnahme verlangen?

Das Wesentliche regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz
(IfSG). Es kann wichtige Grundrechte einschränken. Behörden dürfen
dann zum Beispiel Blutentnahmen sowie Abstriche von Haut und
Schleimhäuten verlangen. Sie dürfen auch Quarantäne in einer Klinik
oder zu Hause anordnen. Wer sich solchen Anordnungen widersetzt und
andere wider besseren Wissens infiziert, muss mit Bußgeldern oder
Freiheitsstrafen rechnen. Befindet sich ein Mensch in Quarantäne,
meldet sich das Gesundheitsamt täglich bei ihm.

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