Vereine und Stiftungen können Corona-Soforthilfe beantragen
Potsdam (dpa/bb) - Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können
bei Finanzengpässen durch die Corona-Krise Soforthilfe bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen.
Voraussetzung sei, dass sie in den Bereichen Sport, Kinder- und
Jugendarbeit oder Weiterbildung unternehmerisch tätig sind, teilte
das Bildungsministerium am Mittwoch mit. Bisher war unklar, ob diese
Träger das Soforthilfe-Programm in Anspruch nehmen dürfen.
«Wir müssen das «Überleben» unserer Sportvereine und Träger in
der
Jugendarbeit, Weiterbildung sichern», sagte Ministerin Britta Ernst
(SPD) laut Mitteilung. Für Träger, die die Voraussetzungen nicht
erfüllen, sei ein weiterer Rettungsschirm geplant.
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