Die Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Länderchefs

Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die
Regierungschefs der Länder haben sich am Mittwoch auf das weitere
Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Die Länder
können im Einzelnen davon abweichen. Die Beschlüsse im Überblick:

1. Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden
grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

2. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen
werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und
qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der
Grundschule.

3. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses
Schuljahres sollen wieder stattfinden können. Die
Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein
Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt
wieder aufgenommen werden kann.

4. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und
Bedarfsgruppen ausgeweitet.

5. Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie,
unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und

Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur
Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen beachten.

6. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den
gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher
Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.

7. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse
Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht
stattfinden.

8. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen
und Besuche weiterhin zu verzichten.

9. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020
untersagt.

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