Transsexuelle klagt auf Kostenübernahme für Barthaarentfernung

Celle (dpa) - Krankenkassen dürfen keine Kosten für eine
Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio übernehmen - auch nicht
für Transsexuelle. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts
(LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle hervor (L 16 KR 462/19). Geklagt
hatte eine 57 Jahre alte Frau aus Braunschweig, der bei ihrer Geburt
das männliche Geschlecht zugewiesen worden war. Nach einer operativen
Geschlechtsangleichung hatte ein Hautarzt ihre Barthaare mit einer
Laser-Behandlung entfernt, allerdings wirkte der Laser nicht bei
weißen, borstigen Haaren. Die Klägerin erklärte in ihrem Antrag auf
Kostenübernahme an ihre Krankenkasse, dass kein Hautarzt die
Behandlung mit der Elektronadel anbiete, für eine Kosmetikerin sei
diese aber eine Standardtherapie.

Das Landessozialgericht bestätigte in seinem Urteil die
Rechtsauffassung der Kasse, die den Antrag auf Kostenübernahme
abgelehnt hatte. Eine Epilationsbehandlung unterliege dem
Arztvorbehalt, begründeten die Richter. Hier dürften keine Ausnahmen
gemacht werden. Zwar sei es als Systemversagen zu bewerten, dass
keine Mediziner die benötigte Nadelepilation anbieten würden.
Allerdings könne die Anerkennung weiterer Berufsgruppen wie
Kosmetikerinnen allein vom Gesetzgeber geregelt werden. Wegen
grundsätzlicher Bedeutung der Frage sei die Revision zugelassen
worden, teilte das Gericht am Montag mit.

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