Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Millionen Bürger Von Jörg Ratzsch und Sascha Meyer, dpa
In der Corona-Pandemie wurden schon im Eiltempo mehrere Krisengesetze
verabschiedet. Nun legt die Koalition mit Unterstützung für weitere
Bereiche nach. Es geht auch um mehr Tests besonders gefährdeter
Gruppen.
Berlin (dpa) - Mehr Corona-Tests, ein Extra-Bonus für Pflegekräfte,
höheres Kurzarbeitergeld: Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reihe
weiterer Maßnahmen beschlossen, um Folgen der Pandemie für Millionen
Menschen abzufedern. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen auch für zu
Hause betreute Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige und für
Arbeitslose Erleichterungen kommen. Der Bundesrat muss den
Gesetzespaketen noch zustimmen. Von der Opposition kam teils Kritik.
Spahn sagte, nötig sei eine neue Balance: «So viel Normalität wie
möglich, so viel Schutz wie nötig.» Um Infektionsketten früh zu
erkennen und zu unterbrechen, würden die Gesundheitsämter gestärkt
und mehr Tests in Pflegeheimen ermöglicht. Heil hob eine stärkere
Unterstützung für 2,5 Millionen Menschen hervor, die Angehörige zu
Hause pflegen: «Wir schaffen Erleichterungen in einer schweren Zeit.»
Im Bundestag bemängelte die Linke, dass eine Corona-Prämie nur an
Beschäftigte in der Altenpflege gezahlt werden solle. FDP und Grüne
warnten vor zu weitgehenden Befugnissen des Gesundheitsministeriums.
Die AfD warf der großen Koalition vor, mit ihrer Krisenpolitik Angst,
Hysterie und Depression zu erzeugen. Spahn verteidigte dagegen die
Maßnahmen: «Ein Virus wie dieses bekämpft man doch nicht, indem man
es leugnet.» Es sei gelungen, die Infektionsdynamik zu brechen. Das
Erreichte wolle man sichern. Ein Überblick über die Neuregelungen.
KURZARBEITERGELD: Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor
Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten
Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen
es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent sein -
ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Gezählt wird
rückwirkend ab März. Wer also seitdem auf mindestens 50 Prozent
Kurzarbeit war, soll ab Juli mehr Geld bekommen, die zweite
Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober greifen. Die Regelung läuft aber
auch Ende des Jahres wieder aus. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für
Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember
bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
ARBEITSLOSENGELD: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem
Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate
verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem
31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur
für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.
PFLEGEBONUS: Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr
eine gestaffelte Prämie von bis zu 1000 Euro bekommen. Die Höhe
richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Die Kosten werden mit
rund einer Milliarde Euro veranschlagt. Länder oder Arbeitgeber
können den Bonus auf bis zu 1500 Euro aufstocken, die steuerfrei
bleiben würden. Mehrere Länder haben es schon angekündigt. Spahn
nannte am Donnerstag Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen.
TESTEN UND MELDEN: Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen soll mehr
getestet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen. Außerdem sollen Tests
auf Kassenkosten nicht mehr nur bei begründetem Verdacht gemacht
werden können, sondern auch symptomunabhängig. Um ein besseres
Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern
künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte
Fälle und Todesfälle melden - sondern auch negative Testergebnisse.
Die bundesweit 375 Gesundheitsämter bekommen insgesamt 50 Millionen
Euro vor allem für eine bessere digitale Ausstattung.
UNTERSTÜTZUNG IN DER PFLEGE: Pflegeunterstützungsgeld als Lohners
atz
für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörigen pflegen müssen, wird
bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Das Recht, wegen
einer akuten Pflegesituation in der Familie nicht zur Arbeit zu
gehen, wird ebenso auf 20 Tage verlängert. Pflegebedürftige mit
Pflegegrad 1, die daheim betreut werden, sollen zudem den monatlichen
Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für bestimmte Aufwendungen
gedacht ist, befristet auch flexibler einsetzen können. Nicht in
Anspruch genommenes Geld soll länger angespart werden können.
GRIPPE-VORSORGE: Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine
größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant
werden. Das soll verhindern, dass eine große Grippewelle mit der
Behandlung von Corona-Patienten in den Kliniken zusammentrifft.
PRIVATPATIENTEN: Die Krise könnte viele privat versicherte
Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller
Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit
weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher - ohne erneute
Gesundheitsprüfung - in den Ursprungstarif zurückwechseln können.
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