Lauterbach: «Große Gruppen im privaten Raum sind ein No-Go»
Corona verbreitet sich oft im privaten Umfeld. Wenn Freunde zu Besuch
kommen oder Verwandte. Auch wenn Länder neue Kontaktbeschränkungen
verordnen: die Polizei wird künftig keine Wohnblocks durchkämmen, um
zu prüfen ob vier oder acht Menschen am Tisch sitzen.
Berlin (dpa) - Die Menschen in Deutschland sollen sich wegen der
starken Corona-Ausbreitung nach Ansicht des SPD-Gesundheitsexperten
Karl Lauterbach derzeit nicht mehr in großen Gruppen in Wohnungen
treffen. «Große Gruppen im privaten Raum sind ein No-Go», sagte
Lauterbach am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Natürlich gelte die «Unverletzlichkeit der Wohnung» nach Artikel 13
Grundgesetz. «Diese stellt niemand infrage - auch ich nicht», betonte
Lauterbach. «Es muss aber auch klar sein: Jetzt ist nicht die Zeit,
in größeren Gruppen zu feiern - nicht im Restaurant, nicht im Club
und auch nicht in den Wohnungen.»
Er sagte: «Die Rückverfolgungen werden dadurch unmöglich gemacht, und
die Unterbrechung der zweiten Welle wird verhindert.» Das Ziel sei
klar: «Den exponentiellen Anstieg von Infizierten, Erkrankten und
Toten bremsen.» Der Weg dazu sei auch klar: «Wir alle müssen unsere
Kontakte massiv reduzieren.» Im Frühling habe das geklappt. «Alle
haben mitgemacht. Das müssen wir wiederholen.»
Der «Rheinischen Post» (Mittwoch) hatte Lauterbach gesagt: «Wir
befinden uns in einer nationalen Notlage, die schlimmer als im
Frühjahr werden kann. Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein
Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein.» Wenn private Feiern
in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die
Sicherheit gefährdeten, müssten die Behörden einschreiten können.
Mit Empörung reagierte die AfD auf seine Äußerung. Durchsuchungen
dürften nur durch einen Richter oder bei Gefahr im Verzug
durchgeführt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Carsten Hütter. Er
fragte: «Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen das welche Behörden
nach welchen Kriterien umsetzen?»
Das Grundgesetz stellt die Unverletzlichkeit der Wohnung fest.
Eingriffe und Beschränkungen dürfen nur zur Abwehr einer gemeinen
Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines
Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden. Dies gelte insbesondere
zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum
Schutze gefährdeter Jugendlicher. Durchsuchungen dürfen nur durch den
Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen
vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort
vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Höchstrichterliche Urteile dazu, was die Polizei in Amtshilfe für die
Gesundheitsämter im privaten Raum tun darf, um Kontaktbeschränkungen
aufgrund einer Pandemie durchzusetzen, gibt es bisher noch nicht.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.