Restaurants zu, Kitas offen - Die Corona-Regeln im November

Berlin (dpa) - Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an
Weihnachten wieder treffen zu können - das ist das Ziel der
einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am 2. November in Kraft treten
und bis Monatsende gelten sollen. Sie kommen dem Shutdown vom
Frühling schon recht nah.

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von
zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen
und privaten Einrichtungen werden als «inakzeptabel» bezeichnet.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden
geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum
Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören
Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen,
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der
Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr
trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen
gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist
nur ohne Zuschauer zugelassen.

REISEN und HOTELS: Die Bürger sollen auf private Reisen,
Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland.
Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios
werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten
werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim
Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure
bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber
Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

ARBEIT: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause
gearbeitet werden.

FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen
Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres
Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern
gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach
EU-Beihilferecht entschieden.

RISIKOGRUPPEN: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

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