Golfer reichen Eilanträge gegen Golfplatz-Schließung im Lockdown ein
Münster (dpa/lnw) - Mehrere Golfer gehen vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen die mit dem
Corona-Lockdown geltende Schließung der Golfplätze in NRW vor. Noch
am Dienstag, am Tag vor Inkrafttreten der neuen
Coronaschutzverordnung, seien zwei entsprechende Eilanträge von
Golfern und ihrem Club aus dem Ruhrgebiet sowie einem Golfsportler
aus Köln eingegangen, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Es sind die
ersten Anträge gegen den neuen Regelungskatalog des Landes.
Die bislang geltenden Einschränkungen zur Pandemieeindämmung hatten
Individualsport im Freien ausdrücklich zugelassen. Die bis zum 10.
Januar geltende Regelung sieht diese Ausnahme nicht mehr vor, sondern
untersagt den Freizeit- und Amateursport auf allen öffentlichen und
privaten Sportanlagen gänzlich. Golfplätze müssen daher geschlossen
werden.
Da es um die Überprüfung einer Rechtsverordnung geht, ist das OVG in
erster Instanz für die sogenannte Normenkontrolle zuständig. Die
Verfahren werden von dem unter anderem für Gesundheits- und
Infektionsschutzrecht zuständigen 13. Senat behandelt.
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