) Städte wollen auch Böllern auf Privatgrundstücken verbieten Von Ulf Vogler, dpa

Ein Jahreswechsel ohne großen Lichterglanz am Himmel und ohne
Donnerschläge am Boden? Zumindest in einigen Städten soll dies
Wirklichkeit werden. In den anderen wird es aber auch kein Silvester
wie andere zuvor.

München (dpa/lby) - Keine Silvesterpartys, keine Böller auf
öffentlichem Grund und kein Anstoßen um Mitternacht auf der Straße:
Auch in der Silvesternacht gelten im Freistaat das Alkoholverbot und
die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr. Die Zugänge in den

Krankenhäusern seien weiterhin besorgniserregend, sagte ein Sprecher
des Bayerischen Innenministeriums am Montag. Um Leben zu schützen,
solle kein unnötiges Risiko eingegangen werden.

Draußen angestoßen werden darf um Mitternacht grundsätzlich nur auf
einem privaten Grundstück, etwa im eigenen Garten oder auf dem
Balkon. Das Abbrennen oder Mitführen von Pyrotechnik ist in der
Silvesternacht auf «publikumsträchtigen Plätzen» untersagt - welche

damit gemeint sind, müssen die Kommunen jeweils festlegen. Doch
manchen bayerischen Städten geht das nicht weit genug, sie wollen
auch das Böllern auf privaten Grundstücken untersagen. Ein Überblick

über die Beschränkungen und die Maßnahmen in einigen großen Städt
en:

MÜNCHEN: Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass das Abbrennen
von Feuerwerk nach der Corona-Verordnung «kein triftiger Grund» sei,
um die eigene Wohnung zu verlassen. Wer in München innerhalb des
Mittleren Rings wohnt, muss zusätzlich auf laute Böller verzichten.
Klassische Kracher ohne Lichteffekte dürften in diesem Gebiet im
Zentrum der Millionenstadt auch auf Privatgrundstücken nicht gezündet
werden, erklärte ein Sprecher der Stadt. Das Münchner
Polizeipräsidium will in Stadt und Landkreis München mindestens 300
zusätzliche Beamte einsetzen, um die strengen Vorschriften rund um
den Jahreswechsel zu kontrollieren.

NÜRNBERG: In Nürnberg sowie in allen anderen mittelfränkischen
Kommunen gibt es an Silvester ein Feuerwerksverbot - auch auf
Privatflächen. Demnach dürfen die Bürger auch nicht in ihrem Garten
oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden. «Hintergrund ist, dass die
Belastungssituation in den Kliniken ein Ausmaß erreicht hat, das es
unbedingt erfordert, feuerwerksbedingte Verletzungen zu vermeiden»,
sagte ein Sprecher der Stadt Nürnberg am Dienstag vertretend für alle
mittelfränkischen Kommunen. Weitere Patienten würden die Arbeit der
stark überlasteten Krankenhäuser erschweren.

Im vergangenen Jahr habe es an Silvester binnen zwölf Stunden im
Vergleich zu anderen Tagen zusätzlich 186 Notfalleinsätze und 90
Einsätze mehr für die Feuerwehr gegeben. Erlaubt bleibt in der
Frankenmetropole nur noch Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder
Knallerbsen.

AUGSBURG: Auch die Stadt Augsburg wollte ein solches flächendeckendes
Feuerwerksverbot durchsetzen. Grund sei die hohe Kapazitätsbelastung
im Uniklinikum und die Auslastung der Rettungsdienste. Allerdings
kippte das Augsburger Verwaltungsgericht das Vorhaben - und der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte diesen
Beschluss am Mittwoch. In Augsburg ist es also in der Silvesternacht
erlaubt, ein Feuerwerk auf privaten Flächen wie dem Garten oder
Balkon zu zünden.

REGENSBURG: Die Oberpfälzer Stadt belässt es bei einem
Feuerwerksverbot auf öffentlichen Flächen im Zentrum. Bereits Mitte
November hatte die Kommune ein umfassendes Böllerverbot für die zum
Weltkulturerbe ernannte Altstadt festgelegt. Während damals das
Regensburger Böllerverbot über die Vorgaben anderer Städte
hinausging, orientiert sich die Kommune nun an den Vorgaben der
Staatsregierung in München von Mitte Dezember. Um dies durchzusetzen,
würden Kontrollen durch die Polizei und den «Kommunalen
Ordnungsservice» der Stadt durchgeführt, erklärt eine Sprecherin.

INGOLSTADT: In der oberbayerischen Großstadt gibt es über die
staatlichen Vorschriften hinaus wie im Vorjahr aus Brandschutzgründen
ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Um die Vorschriften zu
kontrollieren, werden auch jetzt wieder kommunale Mitarbeiter neben
der Polizei unterwegs sein. «Im Vorjahr lag der Schwerpunkt auf einer
Kontrolle des Feuerwerk-Abbrennverbotes in der Altstadt, heuer wird
es die Kontrolle der Ausgangssperre sein», sagt Stadtsprecher Michael
Klarner.

BAMBERG: Die oberfränkische Stadt hatte bereits in der Vergangenheit
auf dem Domplatz und an weiteren Orten ein Feuerwerksverbot. Wie ein
Sprecher erklärt, sind nun die Lockdown-Regelungen des Freistaats
deutlich strenger als jede bisherige kommunale Regelung. Insofern
seien zusätzliche Vorschriften der Stadt nicht nötig.

POLIZEI: Polizeipräsidien verweisen darauf, dass sie nicht ohne
Anlass in den Wohngebieten nach großen, verbotenen Silvesterpartys
suchen werden. Der Sprecher des Kemptener Präsidiums, Dominic
Geißler, sagt aber, dass eine Streife losgeschickt werden müsse, wenn
Bürger die Polizei riefen, weil in der Nachbarschaft zu groß gefeiert
werde.

«Anlasslose Kontrollen von Wohnungen sind nicht zulässig», betont
auch Michael Siefener vom Innenministerium in München. Wenn es
Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten gebe, müssten die Beamten vor Ort
abwägen, ob sie in das Haus gehen dürfen. «Zum Betreten einer Wohnung

bedarf es einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut wie
die Gesundheit», erläutert der Ministeriumssprecher. Es komme bei
solchen Einsätzen immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an.

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