Debatte über weniger Einschränkungen für Corona-Geimpfte

Sollten Geimpfte mehr Freiheitsrechte bekommen als nicht Geimpfte?
Die Diskussion darüber ist in vollem Gange - eine der wichtigsten
Fragen dazu kann aber noch gar nicht beantwortet werden.

Berlin (dpa) - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich gegen
eine Vorzugsbehandlung von Menschen ausgesprochen, die gegen das
Coronavirus geimpft wurden. «Eine Vorzugsbehandlung für Geimpfte
birgt die Gefahr der Spaltung der Gesellschaft. Zwischen bereits
Geimpfte und nicht Geimpfte dürfen wir keinen Keil treiben», sagte
der CDU-Politiker der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstag). Das
Tempo bei der Impfstoffentwicklung sei «absolut beeindruckend», daher
gebe es Hoffnung, dass es bei der Produktion noch schneller gehen
werde als erwartet. «Jetzt ist jedenfalls nicht der richtige
Zeitpunkt, um über Privilegien für die ersten Geimpften zu streiten,
dazu wissen wir noch zu wenig über Dauer und Umfang der Impfwirkung.»

Der für den CDU-Vorsitz kandidierende Ex-Unionsfraktionschef
Friedrich Merz will Corona-Geimpften hingegen mehr Freiheitsrechte
einräumen. «Grundrechte sind Individualrechte, aber keine kollektiven
Rechte, die der Staat bei Bedarf allen entzieht und nur allen
gleichzeitig zurückgewährt, wenn es die Lage wieder erlaubt», sagte
Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). «Man kann
deshalb einer immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe von
Geimpften, Gesunden und Genesenen nicht pauschal die Grundrechte
vorenthalten, weil eine immer kleinere Gruppe nach wie vor durch das
Virus gefährdet ist.»

Menschen, die sich selbst und andere nicht mehr gefährdeten, mehr
Freiheitsrechte zu gewähren, sei daher keine Diskriminierung. Das
gehe entweder durch den Nachweis einer Impfung oder einen negativen
Corona-Test, meinte Merz. So werde auch eine faktische Impfpflicht
ausgeschlossen.

Norbert Röttgen, der ebenfalls für den CDU-Vorsitz kandidiert, sagte
der «Welt» (Donnerstag): «Natürlich muss man Schlüsse daraus zieh
en,
wenn jemand andere nicht mehr gefährden kann. Wenn die praktischen
Fragen gelöst sind und es für die Einschränkungen keinen sachlichen
Grund mehr gibt, dann müssen sie aufgehoben werden.»

Derzeit ist noch unklar, inwieweit eine Corona-Impfung nicht nur vor
der Krankheit selbst, sondern mangels Infektionsgefahr durch Geimpfte
auch andere Personen vor einer Ansteckung schützt. Der
Impfstoffhersteller Biontech erwartet dazu erst im Februar
Forschungsergebnisse.

Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers sagte der «Süddeutschen
Zeitung», dass Privilegien für Geimpfte seiner Einschätzung nach fü
r
eine Übergangszeit durch ein Gesetz des Bundestags unterbunden werden
könnten. Für einige Monate gebe es hier seiner Ansicht nach einen
Spielraum für den Gesetzgeber, um das Antidiskriminierungsrecht zu
ergänzen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Hans-Jürgen Papier, sagte zuletzt hingegen der «Bild»: «Sobald
gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr
ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die
Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken.»

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