Rätselraten um Gutscheine für FFP2-Masken im Briefkasten Von Ulf Vogler, dpa

Senioren und chronisch Kranke erhalten derzeit Gutscheine für
verbilligte FFP2-Masken. Doch manchmal bekommen auch junge Leute oder
Eltern für ihre Kinder die Coupons - und können sich den Erhalt nicht
erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

München (dpa/lby) - Etwa jeder dritte Bürger soll in Deutschland mit
Gutscheinen für FFP2-Masken ausgestattet werden. Nachdem nun der
Versand der Coupons der Bundesregierung begonnen hat, wundern sich
manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem
Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Sogar Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner
Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken
erhalten. «Da war ich schon etwas überrascht», sagte der CSU-Chef am

Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie
erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber,
dass er die Gutscheine nicht einlösen, sondern zurückgeben werde.

Auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund
jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist - und
auch viele kleine Kinder erhalten die Gutscheine. «Ich bin weder
Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich
einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?», schreibt auch ein junger
Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Eine Sprecherin der AOK Bayern in München erläutert den Hintergrund:
Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht
bewusst ist, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt hat,
die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspricht. Dies
könnte dann auch Kinder betreffen. «Uns sind keine Unregelmäßigkeit
en
bekannt», sagt AOK-Sprecherin Vedrana Romanovic zu dem
Gutscheinversand.

«Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch
nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die
Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social
Media-Beiträge bekannt», berichtet ein Sprecher des Verbandes der
Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine
Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen. Auch
der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verweist wegen
Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger.

Der Bund hatte beschlossen, dass alle Menschen über 60 Jahre sowie
Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen zwei Gutscheine für je sechs
Masken erhalten. Diese können in den Apotheken eingelöst werden, pro
Gutschein muss zwei Euro zugezahlt werden.

Zu den Krankheiten, die zum Bezug der Maske berechtigen, zählen
Lungen-, Herz- oder Nierenleiden. Demenz-, Schlaganfall- und
Krebspatienten stehen ebenso auf der Liste wie Diabetiker und Frauen
mit einer Risikoschwangerschaft. Insgesamt ging das Ministerium
zunächst von etwa 27 Millionen Berechtigten aus, später war sogar von
34 Millionen die Rede.

Die bayerische AOK erläutert, dass für die Bestimmung der Empfänger
die Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte, die den Krankenkassen
vorliegen, herangezogen würden. Eine Diagnose, die häufig bei Kindern
gestellt wird und zum Gutscheinversand führt, sei zum Beispiel
«Asthma bronchiale».

Manche Empfänger der Maskengutscheine vermuten auch, dass sie
vielleicht nur aufgrund eines altertümlich klingenden Vornamens den
Brief erhalten. Dies geht auf eine Panne bei Impf-Informationsbriefen
in Niedersachsen zurück.

Dort hatte das Sozialministerium zunächst die Deutsche Post mit der
Ermittlung der Adressen und dem Versand der Briefe beauftragt. An
mehr als 13 000 Menschen, deren Alter die Post nicht kennt, wurden
alleine aufgrund des Vornamens die Impfbriefe verschickt. Der Versand
der Maskengutscheine hat allerdings damit nichts zu tun.

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