Empörung nach illegalem Karnevalsumzug in Thüringer Corona-Hotspot
Auf völliges Unverständnis ist ein Karnevalsumzug im Ortsteil Jüchsen
der Gemeinde Grabfeld im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gestoßen.
Kritik kam von der Politik - und Karnevalisten.
Jüchsen (dpa/th) - Ein illegaler Umzug von Karnevalisten im
thüringischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen sorgt für Empörung.
«In den aktuell so schwierigen Corona-Zeiten ist dies einfach
verantwortungslos und rückt den organisierten Karneval in ein völlig
falsches Licht», erklärte der Landesverband Thüringer Karnevalvereine
am Montag. Am Sonntag hatte erst die Polizei dem Treiben ein Ende
gesetzt, nachdem bis zu 90 Teilnehmer bei einem Umzug im Ortsteil
Jüchsen der Gemeinde Grabfeld zusammengekommen waren.
Auch Landrätin Peggy Greiser (parteilos) war entsetzt. «Es ist
angesichts der aktuellen ernsten Lage absolut verantwortungslos und
nicht zu tolerieren, was in Jüchsen passiert ist», äußerte sie. «
In
den Krankenhäusern kämpfen Ärzte und Pfleger um unzählige
Menschenleben, daheim bangen viele um ihre wirtschaftliche Existenzen
und hier wird munter Karneval gefeiert.» Es sei eine organisierte
illegale Veranstaltung gewesen, bei der teilweise Mindestabstände
nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen worden
seien.
Scharfe Kritik gab es am Montag auch vom Bund Deutscher Karneval
(BDK). Mit einem solch «unsolidarischen Verhalten» würden «angeblic
he
Karnevalisten» nicht nur die Gesundheit anderer gefährden, sondern
auch dem Brauchtum und dem Ruf von Fasching, Fastnacht und Karneval
insgesamt Schaden zufügen, teilte der BDK im saarländischen Bexbach
mit. Der Bund betonte, in der Corona-Pandemie müssten sich alle in
Vereinen organisierten Karnevalisten und auch privat zusammenkommende
Narren an die Schutzregeln halten.
Zudem wies der Verband Aufforderungen von Querdenkern und ähnlichen
Gruppen zurück, am Fastnachtssonntag oder Rosenmontag
Protestveranstaltungen und Rathauserstürmungen zu organisieren, um
gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu demonstrieren.
«Wir verweisen mit Nachdruck darauf, dass es zwischen Idiotie und
Narrheit einen ganz wesentlichen Unterschied gibt und dass sich ein
Bundesverband wie der BDK von niemandem instrumentalisieren lässt.
Schon gar nicht von solchen, deren Gesinnung und Gedankengut er auf
keinen Fall teilt», sagte Fess. Der BDK zählt mehr als 2,6 Millionen
Mitglieder in gut 5300 Vereinen und Zünften bundesweit.
Wie ein Polizeisprecher sagte, weist Jüchsen den höchsten Wochenwert
an Corona-Infektionen je 100 000 Einwohnern in Thüringen auf und
gelte demnach als Hotspot. Nach Angaben des Polizeisprechers hatten
sich die Teilnehmer des Umzugs über Soziale Netzwerke verabredet.
Auch Pferde und teils geschmückte Fahrzeuge seien an dem Umzug
beteiligt gewesen.
Wie das Landratsamt mitteilte, wurden drei Strafanzeigen wegen
Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte erstattet. Landrätin
Greiser kündigte an, die Identitäten der Beteiligten sollten
festgestellt und die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung
geahndet werden. Auch für den Fall möglicher Nachahmungstaten in
anderen Orten seien empfindliche Strafen zu erwarten.
Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete unterdessen, Jüchsens
Ortsteilbürgermeisterin Beate Heßler habe den Polizeieinsatz als
unverhältnismäßig bezeichnet. Hätten die Beamten die Teilnehmer
gewähren lassen, wäre die Sache nach drei Minuten vorbei gewesen,
zitierte der Sender die Ortsteilbürgermeisterin. Durch das große
Polizeigroßaufgebot werde die Sache viel zu sehr aufgebauscht. Heßler
habe erklärt, sie könne nicht einschätzen, ob die Teilnehmer des
Umzuges Masken trugen oder die Abstände gewahrt hätten.
Die Polizei machte deutlich, dass es bei einem illegalen
Karnevalsumzug nicht um eine Dummheit geht. Aus strafrechtlicher
Sicht könne der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, der mit einer
Freiheitsstrafe von bis bis zu drei Jahren geahndet werden könnte.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen solchen Umzug und die
Teilnehmer könne für einen festgestellten Täter bis zu fünf Jahre
Freiheitsstraße oder Geldstrafe und die Beschlagnahme des
Führerscheins nach sich ziehen.
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