Nach Anzeige wegen versuchter Tötung in Heim Leiche exhumiert
Ein Pfleger drückt einem Senior ein Kissen auf das Gesicht, eine
Kollegin verhindert das Schlimmste. Der Mann wird festgenommen. Die
Ermittler wälzen daraufhin die Akten des Pflegeheims - und lassen
eine Leiche exhumieren.
Furth im Wald (dpa/lby) - Weil ein Pfleger in Tötungsabsicht ein
Kissen auf das Gesicht eines Altenheimbewohners gedrückt haben soll,
haben Ermittler am Dienstag in Furth im Wald die Leiche einer
früheren Bewohnerin exhumieren lassen. Der 24 Jahre alte
Tatverdächtige wurde bereits vergangene Woche festgenommen, wie die
Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilte. Der Deutsche wurde
inzwischen wegen psychischer Auffälligkeiten in einem
Bezirkskrankenhaus untergebracht. Über die beiden Fälle hinaus gibt
es derzeit keine weiteren Ermittlungen in dem Zusammenhang.
Ein Verantwortlicher der Einrichtung im Oberpfälzer Landkreis Cham
hatte sich bei der Polizei gemeldet: Der ausgebildete Krankenpfleger
habe am Abend des 1. Februar versucht, einen Senior in dessen Zimmer
zu ersticken, indem er ihm ein Kissen auf den Kopf gedrückt habe.
Dies sei aber durch eine Kollegin bemerkt und verhindert worden. Das
Heim kündigte dem Mann umgehend; der 24-Jährige arbeitete laut
Staatsanwaltschaft seit rund zwei Jahren in der Einrichtung.
Die Kripobeamten überprüften deshalb auch zurückliegende Todesfälle
.
Im Fall einer 80 Jahre alten Frau, die im vergangenen Jahr gestorben
war, wurden die Ermittler stutzig: «Bei der Auffindung des Leichnams
waren der Beschuldigte und zwei weitere Hilfskräfte anwesend, und da
hat er sich extrem auffällig benommen», schilderte der Pressesprecher
der Staatsanwaltschaft, Thomas Rauscher.
Es sei aber völlig offen, ob die Frau, deren Leiche nun ausgegraben
worden sei, überhaupt eines unnatürlichen Todes gestorben sei,
betonte Rauscher. Im Gegensatz zur Kissen-Attacke gebe es in diesem
Fall keinen dringenden Tatverdacht gegen den beschuldigten Pfleger.
Auch gibt es bei den übrigen Todesfällen keine weiteren
Ungereimtheiten, wie Rauscher erläuterte. «Die Dame ist der einzige
Fall, in dem wir konkret ermitteln.»
Der 24-Jährige war am 8. Februar wegen des dringenden Tatverdachts
des versuchten Mordes zunächst in Untersuchungshaft gekommen.
«Zwischenzeitlich bestehen aufgrund einer psychiatrischen
Stellungnahme Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei der ihm
zur Last liegenden Tat möglicherweise nicht uneingeschränkt
schuldfähig war», erläuterte die Staatsanwaltschaft. Der Haftbefehl
wurde deshalb in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.
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