Streit um Präimplantationsdiagnostik vor Verwaltungsgericht Münster
Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nur bei Verdacht auf
eine schwerwiegende Erbkrankheit oder mögliche schwere Schädigung des
Embryos in zugelassenen Zentren erlaubt. Die Uniklinik Münster will
auch eine Zulassung und klagt deswegen vor Gericht.
Münster (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht in Münster beschäftigt
sich am Montag (10.00 Uhr) mit der umstrittenen
Präimplantationsdiagnostik. Die Uniklinik Münster will als Ergänzung
ihres Kinderwunschzentrums auch die sogenannte PID anbieten. Die
Zulassung dafür wurde aber von der prüfenden Ärztekammer
Westfalen-Lippe verwehrt. Der Vorstand hatte sich für ein Zentrum im
Ruhrgebiet als einziges in Nordrhein-Westfalen entschieden und sich
dabei auf das NRW-Gesetz dazu berufen.
Mit Präimplantationsdiagnostik werden Untersuchungen bezeichnet, die
der Entscheidung darüber dienen, ob ein durch künstliche Befruchtung
erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder
nicht. PID ist in Deutschland nur erlaubt, wenn aufgrund der
genetischen Voraussetzungen der Frau oder des Mannes das hohe Risiko
einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende
Schädigung des Embryos festgestellt werden könnte.
Eine Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein prüft auf Antrag, ob
diese Vorgaben erfüllt sind. 2020 wurden 23 solcher Anträge in NRW
gestellt und bewilligt. In Bayern dagegen sind die Zahlen deutlich
höher (2018: 293). Experten vermuten, dass in NRW viele Paare ins
benachbarte Ausland nach Holland oder Belgien ausweichen, weil dort
keine Ethikprüfung vorgeschrieben ist.
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