Abrechnungsbetrug: Gesundheitsverwaltung kritisiert den Bund
Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat
mit Blick auf gefälschte Abrechnungen in Corona-Testzentren Kritik am
Bundesgesundheitsministerium geübt. «Wir müssen leider feststellen,
dass mit der Bundestestverordnung ein für Abrechnungsbetrug und
mangelnde Qualität anfälliges Testsystem geschaffen wurde», teilte
eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung am Donnerstag auf Anfrage
mit. Die Verwaltung habe das Ministerium auf ihre Einschätzung
hingewiesen, nach der nachgewiesene fachliche Eignung und vorhandene
Qualitätssicherungsmaßnahmen Voraussetzung sein sollten, um ein
gewerbliches Corona-Testzentrum zu betreiben.
«Wir würden uns vom Bund eine Festlegung fachlicher Kriterien
wünschen, wie zum Beispiel die Beauftragung von Apotheken und
Vertreterinnen und Vertreter medizinischer Fachberufe», so die
Gesundheitsverwaltung. «Die Bundestestverordnung gibt den Ländern
wenig Spielraum für eine bessere Kontrolle.» In Berlin gab es den
Angaben zufolge in Spitzenzeiten (8. Juni 2021) 1656 gewerbliche
Teststellen.
Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung sind bis Mitte Juni 381
entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die
angenommene Schadenssumme sollte schon vor Monaten mindestens 24
Millionen Euro betragen, rbb24 (Donnerstag) berichtete von 30
Millionen Euro.
«Bisher konnten etwa 9 Millionen Euro an Geldern wieder gesichert
werden», so die Gesundheitsverwaltung, die den Abrechnungsbetrug
verurteilt: «Wer sich in einer Pandemie auf Kosten der Allgemeinheit
bereichert, verhält sich besonders schäbig. Es ist ganz klar: Jeder
Betrug muss geahndet werden.»
Laut der Gesundheitsverwaltung erarbeiten in Berlin die
Kassenärztliche Vereinigung und das Landeskriminalamt derzeit unter
Beteiligung der Senatsverwaltung erweiterte Prüfmechanismen. «Hierzu
zählt unter anderem die Abfrage von zusätzlichen Nachweisen und
Dokumenten, um die gemeldeten Zahlen zur Testdurchführung prüfen zu
können.»
Außerdem wird laut Gesundheitsverwaltung bei allen Teststellen, die
in den vergangenen zwei Wochen ihre Testungen nicht auf einer
Online-Plattform des Landes gemeldet haben, der unmittelbare Entzug
der Beauftragung rechtlich geprüft.
In Berlin sind den Angaben zufolge die Bezirke dafür zuständig, wer
einen Auftrag für ein Corona-Testzentrum bekommt. «Die
Interessentinnen und Interessenten füllen das Registrierungsformular
aus und fügen einen Fachkundenachweis, ein Hygienekonzept und ein
Raumkonzept bei», erläuterte die Gesundheitsverwaltung. Nach der
Testverordnung des Bundes müssten Interessenten außerdem eine
Zuverlässigkeitserklärung unterschreiben.
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