Kanzleramt prüft Urteil zu Protokollen zu Corona-Konferenzen
Berlin (dpa) - Das Bundeskanzleramt hat noch nicht entschieden, ob es
ein Urteil zur Herausgabe von internen Protokollen zu
Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie akzeptiert. Die
schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin liege noch
nicht vor, teilte ein Regierungssprecher am Dienstag mit. «Sobald
diese vorliegen, werden wir diese zunächst einmal sorgfältig
auswerten.»
Nach dem Urteil muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf
Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Die Kurzprotokolle stammen aus der
Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden im Frühjahr und
Herbst. (Az.: VG 2 K 155/21).
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kann gegen die Entscheidung
eine Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg beantragt werden. Dafür bleibt der Bundesregierung
ein Monat Zeit, nachdem das Urteil zugestellt wurde.
Geklagt hatte der «Tagesspiegel» Ende 2020, nachdem die
Bundesregierung der Zeitung den Zugang zu den Dokumenten nach dem
Informationsfreiheitsgesetz verwehrt hatte. Die Regierung hatte die
Unterlagen als vertraulich eingestuft und sich auf den «Schutz
behördlicher Beratungen» berufen.
Dies sah das Verwaltungsgericht anders: Geschützt sei nur der
eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, nicht die
Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Zudem habe die
Bundesregierung nicht nachvollziehbar eine konkrete Gefährdung des
Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen dargelegt.
Bei ihren Gipfeln, die in der Corona-Hochphase im wesentlichen per
Video stattfanden, verständigten sich die damalige Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige
Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidendsten
Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen.
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