Corona-Impfpflicht für Soldaten: Urteil noch am Mittwoch möglich

Leipzig (dpa) - Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der
Bundeswehr könnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch am
Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Denkbar sei ein Urteil am Abend
gegen 18.00 Uhr, sagte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Richard Häußler, am Mittwoch.
Zuvor hatten die Beteiligten ihre Plädoyers gehalten.

Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die
Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde,
die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor
allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.:
BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die beiden Offiziere lehnen
sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht
ausreichend erforscht sind.

Der Rechtsanwalt der Kläger, Wilfried Schmitz, forderte in seinem
Plädoyer, die Impf-Vorgabe müsse gekippt werden. Bei der Impfung
handele es sich um ein gefährliches Experiment, das mit der Würde
des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht
vereinbar sei. Die Corona-Impfung habe keinerlei Nutzen, aber eine
Impfschadenswelle verursacht - zumal die Omikron-Variante bei weitem
milder sei als alle vorherigen Varianten.

Die Bewertungen des Robert-Koch-Instituts und des
Paul-Ehrlich-Instituts beruhen nach Ansicht des Anwaltes der Kläger
auf unvollständigem Datenmaterial. Zudem basiere die Einschätzung der
beiden Institute auf manipulierten Angaben der Impfstoffhersteller,
befand der Jurist. Das Virus treffe vor allem Menschen mit
Vorerkrankungen. Im konkreten Fall gehe es aber um Soldaten, deren
Fitness und Immunsystem überdurchschnittlich gut seien.

Einer der klagenden Luftwaffenoffiziere sagte zum Abschluss, dass es
ihm um Wahrheitsfindung gehe. Die Militärführung sei von Angst
getrieben und verweigere ein effektives Impfmonitoring. Zudem sei mit
einer Impfquote von derzeit 94 Prozent bei der Bundeswehr längst eine
Herdenimmunität erreicht.

Dagegen halten die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums an
der Rechtmäßigkeit der Vorgaben fest. Die Gegenseite sei jeden Beweis
schuldig geblieben, dass das Verfahren fehlerhaft sei. Die Impfung
sei nach wie vor für alternativlos für die Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr.

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist
für das Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig.

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