Werner: Corona-Impfpflicht allein im Gesundheitswesen nicht zu halten
Die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist befristet bis zum
Jahresende, sie war als Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht
gedacht. Doch diese ist gescheitert. Wie weiter?
Erfurt (dpa/th) - Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner
(Linke) kann sich eine Verlängerung der Corona-Impfpflicht im
Gesundheitswesen nur dann vorstellen, wenn diese mit einer
allgemeinen Impfverpflichtung gegen Covid-19 gekoppelt wird. «Ich
glaube, ohne eine solche Verbindung wäre die einrichtungsbezogene
Impfpflicht auch nicht zu halten», sagte Werner der Deutschen
Presse-Agentur. Dabei halte sie es für denkbar, eine allgemeine
Impfpflicht zum Einstieg zunächst nur für Menschen über 60 Jahre
einzuführen.
Die im Bundesinfektionsschutzgesetz verankerte Corona-Impfpflicht im
Gesundheitswesen gilt nur bis Ende dieses Jahres. Bis Mitte März
hatten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend gegen
Covid-19 immunisierte Beschäftigte den Gesundheitsämtern melden
müssen. Diese Behörden entscheiden derzeit über Bußgelder oder als
letzten Schritt über Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte in den
Einrichtungen. Ende Juni verfügten laut Ministerium etwa 12 500
Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen nicht über den nötigen
Immunitätsnachweis, gegen 140 wurden deswegen Bußgeldverfahren
eingeleitet.
Auch wer einen neuen Job im Gesundheitswesen anfängt, muss bei der
Einstellung nachweisen, gegen Covid-19 geimpft oder zeitnah von der
Erkrankung genesen zu sein oder aber die Impfung aus medizinischen
Gründen nicht in Anspruch nehmen zu können.
Ärzteverbände und Vertreter von Kliniken in Thüringen hatten kürzli
ch
gefordert, die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen zumindest bis Herbst auszusetzen und dann erneut
über eine allgemeine Impfpflicht zu diskutieren. Zwar sei die
Impfverpflichtung für dieses Personal grundsätzlich vernünftig, doch
führe sie derzeit zu unnötigem Druck, Benachteiligung und zu
Personalausfällen in der Branche, hatten sie argumentiert.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.