Urteil: Ärztliches Aufklärungsgespräch kurz vor OP kommt zu spät
Frankenthal (dpa) - Ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu einer
Operation muss eine gewisse Zeit vor dem Eingriff erfolgen. Das hat
das Landgericht Frankenthal in einem am Mittwoch veröffentlichten
Urteil entschieden (Az.: 4 O 147/21). Gleichzeitig sprach das Gericht
einer Frau aus Baden-Württemberg nach einer Augenoperation in einer
Praxis im Rhein-Neckar-Raum 10 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Die Frau litt laut Gericht unter anderem unter starker
Kurzsichtigkeit, einem erhöhten Augeninnendruck und einer Trübung der
Linse. Nach der OP, bei der sie bei einem Auge eine Linse mit
mehreren Sehstärken eingesetzt bekommen habe, habe sich ihre
Sehfähigkeit wesentlich verschlechtert.
Die Kammer habe nicht feststellen können, ob der Eingriff fehlerhaft
verlaufen sei, teilte das Gericht mit. Die Patientin sei allerdings
nicht ausreichend und rechtzeitig über die Risiken aufgeklärt worden.
Die Einwilligung eines Patienten in einen Eingriff sei nur dann
wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über
Risiken der OP aufgeklärt habe. Die Aufklärung müsse so früh
erfolgen, dass dem Patienten noch Bedenkzeit bleibe.
In dem konkreten Fall sei der Eingriff wegen der fehlenden wirksamen
Einwilligung rechtswidrig gewesen. Ein Aufklärungsgespräch hatte
demnach erst rund eine halbe Stunde vor dem Eingriff stattgefunden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es ist noch eine
Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht möglich.
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