Impfpflicht: Erlass soll zweifach Geimpften helfen
Erfurt (dpa/th) - Thüringens Landesregierung will bei der
Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen bei einem
Teil der Beschäftigten auf weitere Nachprüfungen zum Immunitätsstatus
verzichten. Das Ministerium werde die Gesundheitsämter der Kommunen
anweisen, bei zweifach Geimpften ab dem 1. Oktober nicht nach
Booster-Impfungen zu fragen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner
(Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt. So solle eventueller Druck
von diesen Beschäftigten der Branche genommen werden.
Hintergrund für den angekündigten Erlass: Nach dem geltenden
Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober grundsätzlich
nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, wenn sie drei
Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen
können. Für Menschen, die nur zwei Impfungen haben, aber an Covid-19
erkrankt waren, gelten laut Gesetz Ausnahmen.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht schreibt den
Beschäftigten zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor,
dass sie vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sein müssen,
um dort arbeiten zu können. Allerdings läuft diese Impfpflicht Ende
des Jahres aus. Für ihre Verlängerung gibt es derzeit keine
politische Mehrheit.
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