Impfstatus falsch - keine Kreuzfahrt, keine Erstattung der Kosten

Ansbach (dpa/lby) - Keine Kreuzfahrt bei fehlerhaftem Impfstatus -
das Amtsgericht Ansbach hat eine Klage einer Frau abgewiesen, die mit
ihrem Mann eigentlich durchs Mittelmeer reisen wollte. Weil ihr
Impfstatus aber nicht den Vorgaben der Reederei entsprach, konnte das
Ehepaar die Kreuzfahrt nicht antreten. Einen Anspruch auf die
Erstattung des Reisepreises hat das Paar jedoch nicht.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wollte das Paar im Oktober
2021 zu einer Mittelmeer-Kreuzfahrt aufbrechen. Das Ehepaar war im
März 2021 an Corona erkrankt gewesen und hat sich nach der damals
gültigen Empfehlung des Robert Koch-Instituts noch einmal vor der
geplanten Einschiffung impfen lassen. Der Reederei mit Sitz in den
USA genügte das jedoch nicht: Sie verlangte zwei Impfungen mit dem
gleichen Impfstoff.

Das Gericht wies die Klage ab, mit der der Reisepreis und eine
Übernachtung am Hafen in Höhe von knapp 2000 Euro zurückgefordert
worden war. Die Reisenden hätten sich nicht darauf verlassen dürfen,
dass eine internationale Reederei mit Sitz USA den RKI-Vorgaben
folgt. Die zunächst eingelegte Berufung nach dem Urteil vom April
2022 wurde inzwischen zurückgenommen. Somit ist das Urteil
rechtskräftig.

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