Lehrerin klagt: Corona-Infektion ein Dienstunfall?
Bayreuth (dpa/lby) - Ist die Corona-Infektion einer Lehrerin ein
Dienstunfall? Mit dieser Frage wollte sich am Dienstag das
Verwaltungsgericht in Bayreuth beschäftigen. Eine Lehrerin einer
Grundschule im Landkreis Hof hat gegen den Freistaat Bayern geklagt.
Sie will ihre Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall werten lassen.
Den Angaben des Gerichts zufolge war die Lehrerin im Januar 2021 in
der Notbetreuung an der Schule eingesetzt. Offiziell waren die
Schulen in dieser Zeit geschlossen. Am 1. Februar war sie positiv auf
eine Infektion getestet worden. Die Lehrerin macht den Angaben nach
geltend, dass es in der Gruppe, die sie betreut hat, zwar keine Fälle
gegeben hatte, aber sie habe Pausenaufsicht bei mehreren, später
positiv getesteten Kindern gehabt. Zudem sei sie in Kontakt mit einer
positiv getesteten Kollegin gestanden.
In der Schule habe es in dem Zeitraum ein massives Ausbruchsgeschehen
gegeben. Privat, argumentierte die Lehrerin weiter, habe sie keine
Risikokontakte gehabt. Die Infektion müsse sie sich während des
Dienstes an der Schule geholt haben.
Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München werden nach Angaben
eines Sprechers inzwischen zwei Verfahren mit ähnlicher Thematik
bearbeitet: Ein Lehrer aus Unterfranken und ein Polizist aus Augsburg
wollen eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen.
Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Augsburg hatten den Klagenden
Recht gegeben.
Der Freistaat Bayern sei jedoch in beiden Berufungsverfahren der
Auffassung, die Klagen hätten abgewiesen werden müssen, weil die
Annahme einer Berufskrankheit unzutreffend sei, heißt es beim
Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung in beiden Fällen wird Ende
des Jahres erwartet.
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