Kommunen fordern Klarheit bei Rückerstattung von Corona-Bußgeldern
Nur mit triftigem Grund vor die Tür - laut einem Gerichtsurteil war
diese Regel für Bayern im ersten Corona-Lockdown zu streng. Wer bei
Verstößen zahlen musste, sollte sein Geld nun zurückbekommen können
,
findet die Staatsregierung. Die Kommunen reagieren irritiert.
München (dpa/lby) - In der Debatte um die Rückzahlung unberechtigter
Corona-Bußgelder fordert der Bayerische Städtetag Klarheit von der
Staatsregierung für eine einheitliche Umsetzung durch die Kommunen.
«Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und
der Landratsämter benötigen dringend und zeitnah eine
Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine
einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen», sagte Geschäftsführer
Bernd Buckenhofer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in
München. Schließlich trage die Staatsregierung auch «die inhaltliche
und politische Verantwortung» für die Verordnung, die das
Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig erklärt h
atte.
So sei etwa zu klären, wie mit einer eventuellen Rückzahlung
umgegangen werde, sagte Buckenhofer. «Zu klären ist hierbei nicht
zuletzt die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss
und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden
müssen.» Betroffene stellten den Behörden solche Fragen nun «tägl
ich
in steigender Zahl», sagte Buckenhofer. Zur Anzahl der bayernweiten
Bescheide und der Höhe lägen dem Städtetag keine Zahlen vor.
«Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der
Bayerischen Staatsregierung umgesetzt», betonte Buckenhofer.
Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung
solle daher auch nachgedacht werden. Letztlich hätten die
Kreisverwaltungsbehörden nur eine Verordnung der Staatsregierung
vollzogen. «Die Staatsregierung muss daher nun auch Hinweise für
einen einheitlichen Vollzug der Rückabwicklung geben.»
Ähnlich äußerte sich am Donnerstag ein Sprecher des bayerischen
Landkreistags. Es handle sich um «eine rein staatliche
Angelegenheit», sagte der Sprecher. Man erwarte nun von der
Staatsregierung eine einheitliche Empfehlung, wie die Kommunen mit
den Bußgeldern aus dem ersten Lockdown umgehen sollen.
Am Mittwoch hatte die Staatsregierung erklärt, dass aus ihrer Sicht
unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen
Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 möglicherweise von den
Betroffenen zurückgefordert werden könnten. Gesundheitsminister Klaus
Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) hatten
mitgeteilt, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
aus der vergangenen Woche eine Rückzahlung «unter bestimmten
Voraussetzungen» für möglich halten. «In dieser Haltung herrscht
Konsens in der Staatsregierung.»
Wie eine Rückzahlung im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen
und noch in Arbeit, hieß es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hatte vor rund einer Woche geurteilt, dass die strengen
Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäß
ig
und unwirksam waren. Mehr als 22 000 Bußgelder waren aber deswegen im
Freistaat vom 1. bis zum 19. April 2020 verhängt worden.
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