Masken-Urteil - Staatsanwaltschaft will härtere Strafe für Ärztin

Mannheim/Weinheim (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Mannheim ficht
das Urteil in einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste
während der Corona-Pandemie an. Das Urteil des Amtsgerichts Weinheim
gegen eine Ärztin wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse
entspreche nicht den Vorstellungen der Anklagebehörde, sagte deren
Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Um eine härtere
Strafe zu erwirken, habe man Berufung zum Landgericht eingelegt.

Das Amtsgericht hatte die Ärztin am Montag zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um 4247 Fälle.
Zudem verhängte es ein dreijähriges Berufs- sowie eine vorläufiges,
sofort in Kraft tretendes Betätigungsverbot. Überdies sollen rund 28
000 Euro eingezogen werden, die die Frau für die Befreiungen von der
Maskenpflicht eingenommen hatte. Insbesondere stoße man sich an der
aus Anklage-Sicht zu milden Haftstrafe, sagte der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, die auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Darüber hinaus hatte das Gericht eine Angestellte der Weinheimer
Ärztin wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Bundesweit
hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne
dass die Ärztin sie untersucht oder auch nur Kenntnisse über etwaige
Vorerkrankungen gehabt hätte.

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