Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Dortmund (dpa) - Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder
Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten
Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl
die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18
Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland
gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung
Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.

Ehe- und Lebenspartner könnten sich nun in gesundheitlichen Krisen -
wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behandlung nicht
einwilligen könne - gegenseitig vertreten. Das gelte aber nur für die
Dauer von sechs Monaten und auch lediglich in medizinische Fragen,
schilderte Brysch.

Das Notvertretungsrecht sei begrenzt und beinhalte auch Risiken,
sagte der Patientenschützer. Dem Partner seien die konkreten
Behandlungswünsche des Betroffenen gar nicht immer bekannt - also, ob
und welche medizinischen Behandlungen in der konkreten Situation
gewünscht oder abgelehnt würden. Dabei könne es auch durchaus um
lebensbegrenzende Maßnahmen gehen, gab Brysch zu Bedenken. Zudem
wollten sich Betroffene nicht immer «ausschließlich vom Ehe- oder
Lebenspartner vertreten lassen», meinte er.

Es sei weiterhin wichtig, Patientenverfügung und Vollmacht frühzeitig
zu erstellen, betonte der Stiftungsvorstand. Auch finanzielle
Zuständigkeiten blieben sonst ungeklärt. Das neue Notvertretungsrecht
umfasse keine Versicherungsfragen oder Bankgeschäfte. Nach wie vor
gebe es ohne eine entsprechende Vollmacht auch keine Möglichkeit,
über ambulante Pflege, Pflegeheimaufenthalte oder Krankenhausverträge
zu entscheiden.

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