Zwölf Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Corona-Tests
Mit Milliardenbeträgen hat der Bund die Corona-Tests finanziert. Nach
und nach kommt bei ausführlichen Prüfungen heraus, dass manche
Betreiber von Teststationen das Hilfsprogramm mit falschen
Abrechnungen ausgenutzt haben, um sich zu bereichern.
Potsdam (dpa/bb) - Wegen möglichen Abrechnungsbetrugs bei
Corona-Tests ermitteln die Brandenburger Staatsanwaltschaften derzeit
in zwölf Verfahren. Sie richteten sich gegen insgesamt
20 Beschuldigte. Das teilte das Justizministerium in Potsdam auf
Anfrage der Landtagsabgeordneten Lena Kotré und Daniela Oeynhausen
(beide AfD) mit, wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht, die
der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Drei weitere Verfahren sind an
die Ermittlungsbehörden in Berlin und Hamburg abgegeben worden.
In einem weiteren Fall prüft die Staatsanwaltschaft Potsdam noch
einen Anfangsverdacht. Ein Verfahren haben die Strafermittler in
Frankfurt (Oder) mittlerweile mangels hinreichenden Tatverdachts
eingestellt. Laut Ministerium hatte eine Frau ein Zertifikat
erhalten, obwohl es gar keinen Test gegeben hatte. In fünf Fällen
wies die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg die
märkischen Justizbehörden nach eigenen Prüfungen auf entsprechende
Verdachtsfälle hin.
Bei einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin geht
es um möglichen Betrug bei einer Teststation in der Prignitz. Da die
Beschuldigte in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, hatte zunächst die
Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt. Die Schadenshöhe wird mit 110
000 Euro angegeben, das ist die mit Abstand bislang höchste Summe bei
einem Ermittlungsverfahren zu Corona-Bürgertests in Brandenburg. In
neun Fällen steht die Schadenshöhe noch nicht fest. Den Angaben des
Justizministeriums zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam
auch gegen drei Beschuldigte, die in Berlin wohnen. Sie stehen im
Verdacht, Leistungen an Teststationen in Brandenburg nicht oder
unzureichend abgerechnet zu haben.
In ihrer Anfrage wollten die AfD-Abgeordneten auch erfahren, ob
Abrechnungsbetrugsfälle spezifisch erfasst werden, da es sich
höchstwahrscheinlich um flächendeckende und länderübergreifende
Delikte handele. Laut Justizministerium besteht bei den
Staatsanwaltschaften eine solche spezifische Erfassung der
Betrugsfälle in Corona-Teststellen nicht. Die einschlägigen Verfahren
würden jedoch in einem Dezernat oder in einer Abteilung geführt.
Die Abgeordnete Oeynhausen warf dem Land einen «laxen Umgang» mit den
Betrugsfällen in den Corona-Testzentren vor. «Erforderlich ist eine
vollständige Schadensermittlung, auf die wir nun seit fast einem Jahr
warten», sagte sie der dpa. Daran scheine die Landesregierung aber
kein Interesse zu haben.
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