Elektronische Krankschreibung läuft noch nicht überall rund Von Michael Bauer, dpa
Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll den
Bürokratieaufwand im Gesundheitswesen verringern. Auch mehrere Wochen
nach ihrem Start hakt es noch an manchen Stellen.
Mainz (dpa/lrs) - Seit 1. Januar übermitteln Arztpraxen die
Krankmeldungen ihrer Patienten elektronisch an deren Krankenkasse.
Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihr
Unternehmen zwar weiterhin sofort über ihre Krankschreibung
informieren, aber keine Bescheinigungen in Papierform mehr vorlegen.
Die Arbeitgeber fragen bei den Kassen die elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Beschäftigten ab.
So weit der Plan der neuen Regelung, die den großen Bürokratieaufwand
im Gesundheitswesen und in den Unternehmen verringern soll. Doch auch
mehrere Wochen nach der Einführung hakt es noch an manchen Stellen.
«In Rheinland-Pfalz sind leider immer noch einige Praxen aufgrund
technischer Probleme nicht in der Lage, eine eAU auszustellen und an
die Krankenkassen zu übermitteln», berichtet die Kassenärztliche
Vereinigung. Genaue Zahlen kann die KV nicht nennen, wohl aber den
Grund für das Problem: In den meisten Fällen liege das am
Praxisverwaltungssystem, das bei Erstellung und Signatur der eAU
einen Fehler verursache.
«Viele Praxen sind verunsichert, da die eAU zum Teil verzögert oder
gar nicht bei den Krankenkassen ankommen», erklärt ein KV-Sprecher.
Trifft keine digitale Meldung bei den Kassen ein, muss eine Praxis
die Ausfertigung für die Krankenkasse ausdrucken und mit der Post
verschicken. Das verursache für die Praxen einen bürokratischen
Mehraufwand.
Nach Angaben der KV sind auch Arbeitgeber verunsichert, wenn die eAU
teilweise erst nach fünf Tagen, noch später oder gar nicht abrufbar
sei. Kleinere Betriebe wüssten nicht, wie sie die Krankmeldung ihrer
Beschäftigten abrufen können oder hätten keinen Zugriff für den
Abruf. Daher verlangten sie in solchen Fälle häufig von ihren
Mitarbeitenden, die «Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber»
vorzulegen, die in den Praxen zusätzlich noch weiter für die
Patienten ausgedruckt wird.
Das Problem haben laut KV auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler.
Berufsschulen könnten die eAU nicht abrufen. Auch hier müsse
weiterhin die «Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber» in
Papierform oder eine Kopie als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit
dienen.
Die mehrmalige Verschiebung der Einführung der eAU bis zum 1. Januar
dieses Jahres sollte nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes
Rheinland-Pfalz dazu dienen, alle Beteiligten technisch auf den
notwendigen Stand zu bringen. «In den ersten Wochen des Jahres haben
wir erfahren, dass nach wie vor nicht alle Arztpraxen und auch nicht
alle Krankenkassen angebunden sind», erklärte Geschäftsführer Marku
s
Sprenger. Die eAU funktioniere für die Arbeitgeber aktuell nicht wie
versprochen.
«Doch selbst wenn die eAU schließlich funktionieren sollte, bleibt
die Entbürokratisierung auf halbem Wege stecken, da die elektronische
Krankschreibung nur für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse
kommt», kritisierte Sprenger. Bei privat Versicherten komme die
Krankmeldung weiterhin auf Papier vom Arbeitnehmer selbst.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Hausärzteverbandes nehmen die
Patienten das neue Verfahren meist dankbar an. Die Praxen selbst
hätten allerdings keinen Nutzen von der Neuerung. «Wie bei allen
digitalen Anwendungen sind das neue Zeitfresser», berichtete die
Vorsitzende Barbara Römer. Das treffe besonders auch für das
elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte zu.
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