Falsche Impf- und Maskenbefreiungen - Strafantrag statt Verhandlung

Der Prozessauftakt wegen falscher Impf- und Maskenbefreiungen sorgte
für Aufsehen. Nun soll dem beschuldigten Arzt keine weitere Bühne
geboten werden. Zu weiteren Verhandlungen könnte es dennoch kommen.

Stralsund (dpa/mv) - Im Verfahren gegen ein Arzt wegen falscher Impf-
und Maskenbefreiungen setzt die Staatsanwaltschaft auf einen
Strafbefehl anstelle weiterer Verhandlungen. Darauf habe man sich mit
dem Amtsgericht Stralsund verständigt, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag. Angestrebt sei eine
Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Nach früheren Angaben wirft die Staatsanwaltschaft dem 75-Jährigen
die «Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse» in 32 Fällen vor.

Der Mediziner aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen soll Patienten, ohne
sie zu sehen, Bescheinigungen über eine Unverträglichkeit von
Masern-Impfungen sowie Befreiungen von der Maskenpflicht im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgestellt haben, auch an
Patienten aus anderen Bundesländern.

Ursprünglich war für Dienstag ein weiterer Verhandlungstermin
angesetzt. Dieser und weitere Termine waren vom Gericht aber abgesagt
worden. Zum Auftakt vor zwei Wochen demonstrierten etwa 160
Unterstützer des angeklagten Arztes vor dem Gericht. Laut
Staatsanwaltschaft geht es unter anderem auch darum, dem Angeklagten
nicht weiter eine Bühne zu bieten. Sollte der Angeklagte Widerspruch
einlegen, komme es allerdings dennoch zur Verhandlung.

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die
einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität.

Die Erteilung eines Berufsverbots sei über den Weg eines Strafbefehls
nicht mehr möglich, sagte der Sprecher. Sollte der Befehl akzeptiert
werden, hätte das nach Aussage des Sprechers auch zur Folge, dass ein
verhängtes vorläufiges Berufsverbot wieder aufgehoben würde. Er
verwies allerdings darauf, dass der Arzt ohnehin keine
Kassenzulassung mehr habe und nur noch Privatpatienten behandeln
könne. Zudem könnten auch Fachaufsichtsbehörden jederzeit dessen
Approbation entziehen.

Ein Berufsverbot im Rahmen eines Strafverfahrens setze unter anderem
voraus, dass erheblich rechtswidrige Taten in Zukunft zu erwarten
seien. Zum einen könne ein Arzt noch wesentlich gravierendere
Rechtsbrüche begehen als in dem vorliegenden Fall. Zum anderen sei es
durchaus denkbar, dass der Arzt künftig keine Straftaten begeht. Ein
Anhaltspunkt sei, dass die vorgeworfenen Taten während der
Corona-Pandemie und damit in eine Art Sondersituation fielen.
Maßgeblich für die Entscheidung sei unter anderem auch, dass es das
erste Strafverfahren für den Betroffenen sei. Zudem sei auch eine
Bewährungsstrafe nicht zu unterschätzen, betonte der Sprecher. Es
ergebe sich eine Vorstrafe und beim Verstoß gegen Bewährungsauflagen
drohe am Ende trotz allem Haft.

Nach Aussage eines Gerichtssprechers lag am Dienstagmittag noch kein
Strafantrag vor. Sobald dies der Fall sei, werde er vom Gericht
geprüft. Sollte er tatsächlich ergehen, hätte der Angeklagte nach
Eingang zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Selbst für das
schnellste Szenario rechne der Sprecher mit einem Abschluss des
Verfahrens erst in einigen Wochen.

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