Die Voraussetzungen für eine Körperspende
Gießen (dpa/lhe) - Wer seinen Körper nach dem Tod der Wissenschaft
zur Verfügung stellen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Die
Regelungen der Universitäten dazu sind teils unterschiedlich, teils
aber auch ähnlich. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie der
Gießener Justus-Liebig-Universität (JLU) beispielsweise weist in
seinen Informationen darauf hin, dass ein Körperspender diesen
Schritt schon zu Lebzeiten festgelegt haben muss und dies «die
uneingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Spenders» voraussetze.
Eine Registrierung als Körperspender ist dort erst ab dem 60.
Lebensjahr möglich, eine obere Altersgrenze gebe es hingegen nicht,
da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen
Alter nicht ändere.
Die Spender und Spenderinnen müssen ihren Wohnsitz zudem im
Einzugsbereich von 20 Kilometern rund um die JLU haben. Wer außerhalb
wohne, können nur dann registriert werden, «wenn die Kosten für die
Überführung durch den Körperspender selbst getragen werden», so das
Institut.
Die Dr. Senckenbergische Anatomie der Frankfurter Goethe-Universität
wiederum hat festgelegt, dass nur Personen in Frage kommen, die das
50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Hessen und höchstens
in einer Entfernung von 75 Kilometern zu dem Institut haben. Zu den
Gründen, die einer Körperspende entgegenstehen können, gehören in
Frankfurt neben hochinfektiösen und meldepflichtigen Erkrankungen
auch erhebliche anatomische Veränderungen, etwa durch bestimmte
Krankheiten, durch Unfälle oder frische Operationen. Ähnliche
Regelungen gibt es in Gießen und auch am Institut für Anatomie und
Zellbiologie der Philipps Universität Marburg.
Organspender und -spenderinnen können sich sowohl in Frankfurt als
auch Gießen zusätzlich als Körperspender registrieren lassen. Beide
Institute stellen dabei klar, dass eine Organspende immer Vorrang
habe. Ist eine Organspende aus bestimmten Gründen nicht möglich,
kommt die Körperspende in Betracht.
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